München
Söder: Vorgehen beim GBW-Verkauf war alternativlos

20.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:03 Uhr
Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, als Zeuge beim Untersuchungsausschuss zum Verkauf der GBW-Anteile. −Foto: Peter Kneffel

Es ist der Höhepunkt im Untersuchungsausschuss zum umstrittenen GBW-Verkauf: Markus Söder muss aussagen - und verteidigt sich.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat jegliche Kritik am umstrittenen Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GBW durch die Bayerische Landesbank zurückgewiesen. Zum einen habe es zum Verkauf der GBW-Anteile im Jahr 2013 aufgrund klarer Vorgaben der Europäischen Union keine Alternative gegeben, sagte Söder am Freitag als Zeuge im GBW-Untersuchungsausschuss des Landtags. Zum anderen sei ein Kauf der Anteile durch den Freistaat „faktisch verboten“ gewesen.

„Es war ganz klar, dass de facto das ein Verbot war“, betonte Söder. Es hätte ansonsten das Risiko einer Klage gegen den Freistaat bestanden, zudem hätte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein neues EU-Beihilfeverfahren gedroht. „Dieses exorbitante Risiko für Mieter und Steuerzahler“ habe man keinesfalls eingehen wollen, betonte der CSU-Politiker. „Die Folgen wären für uns unverantwortlich gewesen.“

„Wir mussten EU-Vorgaben erfüllen, wir waren da nicht frei“, sagte Söder. „Die EU war immer Herrin des Verfahrens.“ Weil die GBW nicht zum Kerngeschäft gehört habe, habe man sie verkaufen müssen. „Dazu gab es keine Alternative.“ Ein Exklusivverkauf an die Kommunen sei nicht möglich gewesen, weil die EU auf einem offenen Bieterverfahren bestanden habe. Und für einen Erwerb durch den Freistaat habe die EU die Hürden sehr hoch gelegt. „Wenn die Hürden so hoch gelegt werden, dass es nicht geht, dann ist es für mich ein faktisches Verbot“, sagte Söder. Er habe sich dann aber im Verkaufsverfahren für den „maximalen Mieterschutz“ eingesetzt. „Das, was erreicht wurde, war das beste unter den obwaltenden Umständen.“ Man wünsche sich immer mehr - „aber es war rechtlich nicht mehr möglich“, sagte Söder.

Die BayernLB, die im Zuge der Finanzkrise in Schieflage geraten war, musste vom Freistaat einst mit einer Finanzspritze von zehn Milliarden Euro gerettet werden. Dies musste die EU genehmigen. Die Landesbank musste sich deshalb von allen Bereichen trennen, die nicht zum Kerngeschäft gehörten - die Anteile an der GBW mit ihren rund 33 000 Wohnungen gingen in der Folge an ein privates Konsortium. Söder war als Finanzminister ein Hauptzuständiger für das Verfahren.

Die Opposition bezweifelt seit Jahren, dass der Verkauf alternativlos war, und meint, dass die Staatsregierung auch einen staatlichen Ankauf der Wohnungen hätte beschließen können. In Sichtweite der Landtagswahl setzte sie dann den Untersuchungsausschuss dazu durch.

Volkmar Halbleib (SPD), Thomas Mütze (Grüne) und Peter Bauer (Freie Wähler) kritisierten nach Söders Aussage im Ausschuss, Söder und das Finanzministerium hätten keinerlei Willen gehabt, die Wohnungen zu kaufen. Halbleib bemängelte insbesondere mangelndes Engagement der Staatsregierung in Brüssel. Und: Es habe „kein De-facto-Verbot“ wie von Söder behauptet gegeben. Mütze klagte, es seien nur Argumente gesammelt worden, um die Wohnungen nicht kaufen zu müssen.

Söder sagte, die BayernLB sei damals „die mit Abstand größte und schwierigste Herausforderung“ gewesen. Es habe ein extrem hohes Risiko für alle bestanden: für die Steuerzahler, die Bank und deren Mitarbeiter und die Mieter der GBW. Wäre die Rettung der Landesbank nicht erfolgreich gewesen, hätte die Zerschlagung der Landesbank gedroht. Die Mieter wären dann „ohne jede Schutzfunktion gewesen“.

Ziel sei gewesen, die Bank zu sanieren und lebensfähig zu machen, die Steuerzahler zu schonen sowie die Mieter „bestmöglich zu schützen unter den Möglichkeiten, die bestehen“. „Wir haben dabei alles versucht, was rechtlich möglich war.“ Man sei aber bewusst keine Abenteuer eingegangen, „Sicherheit und Seriosität“ seien die absolute Messlatte gewesen. Und: Alles sei nach Recht und Gesetz erfolgt.

Am Donnerstag hatte auch schon der damalige Ministerpräsident und heutige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) alle Kritik zurückgewiesen. Der Untersuchungsausschuss muss seine Arbeit bis zur Landtagswahl am 14. Oktober beendet haben. Der Abschlussbericht soll der bisherigen Planung zufolge bis Mitte September vorgelegt werden, im Anschluss wird darüber auch im Landtagsplenum diskutiert werden.

dpa