Pfaffenhofen
Sieben-Tage-Inzidenz unter 50

20.05.2021 | Stand 23.05.2021, 3:33 Uhr
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Pfaffenhofen - Die Sieben-Tage-Inzidenz in Pfaffenhofen hat zum Mittwoch erstmals die für weitere Lockerungen maßgeblichen 50er-Marke unterschritten - nach Angaben des RKI lag der Wert bei 43,7.

Im Kreis Pfaffenhofen sind laut Landratsamt seit Mittwoch 15 weitere Personen positiv auf das Coronavirus getestet worden. Im Gegenzug gelten 37 weitere Personen als genesen. Die Zahl der Toten in Zusammenhang mit Covid-19 ist auf 158 gestiegen, nachdem eine über 80-jährige Person aus der Gemeinde Manching in Zusammenhang mit Covid-19 gestorben ist. Derzeit sind 165 Landkreisbürger infiziert und 763 als Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne. Seit Beginn der Pandemie wurden insgesamt 5554 Landkreisbürger positiv getestet, als geheilt gelten davon 5231.

An der Ilmtalklinik in Pfaffenhofen werden gemäß Morgenstatistik aktuell neun bestätigte Coronapatienten behandelt, einer davon muss intensivmedizinisch betreut werden.

Die Impfkampagne

An den Impfzentren in Reisgang und Geisenfeld werden nach wie vor Personen der Priogruppen 1 bis 3 immunisiert. Für Fragen steht die Hotline unter der Nummer (08441) 45 46 108 zur Verfügung. Alle Bürger über 16 Jahren können sich online für eine Impfung registrieren. Die Priorisierung in den Hausarztpraxen, an denen ebenfalls geimpft wird, ist inzwischen aufgehoben.

Lockerungen bei den Coronamaßnahmen

Angesichts der stabilen Inzidenz unter 100 treten ab Freitag im Landkreis diverse Lockerungen in Kraft - etwa für den Sport in Gruppen oder Sportveranstaltungen im Freien.

Außerdem sind wieder Übernachtungsangebote von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen zulässig - auch für touristische Zwecke. In diesem Rahmen sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen möglich. Voraussetzung ist, dass die Gäste bei der Anreise sowie alle zwei weiteren Tage einen negativen Test vorweisen können. Daneben sind der touristische Bahnverkehr, Reisebusverkehr sowie Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien möglich. Auch hier ist ein Testnachweis erforderlich.

Ebenfalls ab Freitag können außerdem musikalische und kulturelle Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, wieder proben.

PK