Neuburg
"Sie machen sich alles kaputt"

Amtsgericht: 23-jähriger Neuburger verursacht betrunken Unfall - Zehnmonatige Bewährungsstrafe und 200 Sozialstunden

28.02.2019 | Stand 23.09.2023, 6:06 Uhr

Neuburg (DK) Mit 2,09 Promille Alkohol im Blut soll sich ein 23-jähriger Neuburger im vergangenen Sommer ohne Führerschein hinters Steuer gesetzt und einen Unfall verursacht haben, bei dem vier Personen leicht verletzt wurden.

Gestern musste sich der Mann deswegen vor dem Neuburger Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legte ihm Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last.

Der damals 22-jährige soll an einem Sonntagvormittag Ende August auf der Kreisstraße 13 bei Stengelheim unterwegs gewesen und auf ein an der Kreuzung Rosenstraße/Staatsstraße 2046 wartendes Auto aufgefahren sein. Durch den Aufprall wurden vier Personen in dem vorderen Fahrzeug leicht verletzt und es entstand ein Schaden von 25000 Euro.

Die Geschichte habe bereits am Vorabend des Unfalls begonnen. "Zwei Promille, dass ist schon ein strammer Wert", meinte Amtsgerichtsdirektor Christian Veh. "Wo war denn die große Sause? " "Wir haben bei mir zu Hause bisschen was getrunken", sagte der gelernte Maschinen- und Anlagenführer. "Die Party ist erst gegen zwei oder drei Uhr nachts losgegangen. " Vormittags um zehn Uhr sei er dann auf "die dumme Idee" gekommen, mit dem Auto zu fahren. "Wir wollten Zigaretten kaufen, haben einen Umweg zu McDonald's gemacht und dann ist der Unfall passiert", erzählt der 23-Jährige. "Ist das jetzt ein neuer Volkssport, besoffen zum Südpark zu fahren? ", fragte Veh. Der bereits am Vormittag eine Verhandlung in einem ähnlichen Fall geführt hatte. "Das ist doch die blödsinnigste Idee, da leg' ich mich halt ins Bett und schlaf' den Rausch aus. " Besonders bei dem angeklagten Neuburger wäre das wohl die bessere Entscheidung gewesen, immerhin hat der 23-Jährige bereits vier Vorstrafen, unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad und Besitz von Betäubungsmitteln.

"Woher hatten Sie überhaupt das Auto und warum sind Sie ohne Führerschein gefahren? ", wollte Veh wissen. Die Eltern seien im Urlaub gewesen und die Schlüssel für das Auto des Vaters würden zu Hause herumliegen. "Ich kann ja auch fahren, weil ich schon einige Fahrstunden hatte", sagte der Angeklagte. Bereits 2017 hatte der junge Mann den Führerschein machen wollen, Theorie- und Praxisstunden seinen bereits abgeleistet gewesen, "aber wegen Drogen konnte ich dann nicht zur Prüfung zugelassen werden". Richter Veh schüttelte den Kopf: "Wie blöd muss man eigentlich sein. Sie machen sich ja alles kaputt. "

Bei der Verhandlung gestern war auch der Geschädigte als Zeuge geladen, dessen vier Mitfahrer bei dem Unfall leicht verletzt wurden und dessen Auto nur noch Schrottwert hatte. "In dem Moment als ich an der Kreuzung losfahren wollte, krachte es von hinten", erinnert sich der Betriebswirt. "Mein Sohn musste sogar eine Nacht im Krankenhaus zur Beobachtung wegen Verdachts auf Gehirnerschütterung bleiben. " Schon als der Unfallverursacher aus dem Auto gestiegen sei, habe der 48-Jährige "den Eindruck von Drogen oder Alkohol" gehabt. Auch der noch vor Ort durch die Polizei durchgeführte Alkoholtest habe das mit dem Wert von 2,09 Promille klar bestätigt, erklärte ein Polizeibeamter im Zeugenstand.

Richter Veh wollte mehr über die Lebensumstände des 23-Jährigen erfahren. "Sie leben ja noch bei ihren Eltern, da wird ihnen ihr Vater schon die Leviten gelesen haben. " Nach der dreijährigen Ausbildung habe der junge Mann sich für acht Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. "Ich bin aber nach fünf oder sechs Monaten wegen Drogen geflogen", sagte der Neuburger. "Da gibt es halt Regeln und es wird nicht umeinander gegiftelt", antwortete Veh. "Mit so einem Mist bringt man doch die Lebensplanung durcheinander. " Bereits seit September 2017 sei der Angeklagte arbeitssuchend und werde von den Eltern unterstützt, weil er nichts habe. "Kost und Logis also", sagte Veh. "Ich kann mir schon vorstellen, dass sie ihren Eltern Kummer machen. " Wenn man eineinhalb Jahre zu Hause sei, könne man nur auf dumme Gedanken kommen.

Staatsanwalt Johannes Riederer hielt dem Angeklagten in seinem Plädoyer zugute, dass er den Tatvorwurf eingeräumt und sich bei den Geschädigten entschuldigt habe. Allerdings seien die massive Alkoholisierung ("Das ist ein Vollrausch"), der hohe Fremdschaden, mehrere Verletzte und die vorsätzliche Fahrt ohne Führerschein sowie die vier Vorstrafen nicht zu verachten. Riederer forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung, eine Führerscheinsperre für zwei Jahre und eine Geldauflage von 1000 Euro für soziale Einrichtungen oder 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Der Verteidiger, Martin Angermayr, forderte eine achtmonatige Bewährungsstrafe und eine Arbeitsleistung. Der Unfall habe auch bei seinem Mandanten Spuren hinterlassen, er zeige eine gewisse Reumütigkeit und müsse sich bemühen, "dass so etwas nicht mehr passiert". Das Schöffengericht unter Vorsitz von Christian Veh erklärte den 23-Jährigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und erteilte eine zweijährige Führerscheinsperre sowie 200 Sozialstunden. In seiner Urteilsbegründung merkte Veh noch einmal an, dass der Angeklagte unglaublich Dusel hatte. "Sie müssen jetzt in die Gänge kommen. " Der Schuldspruch ist noch nicht rechtskräftig.

Luisa Riß