Ingolstadt
Sexuell genötigt und vergewaltigt

Zwei Prozesse im Mai am Landgericht mit schweren Vorwürfen gegen Asylbewerber

28.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:13 Uhr

Ingolstadt (DK) Beide Fälle haben für großes Aufsehen und große Verunsicherung in der Bevölkerung gesorgt, nun kommen sie ans Ingolstädter Landgericht. Im Mai verhandelt die 5. Strafkammer gegen einen Afghanen, der eine 60-Jährige in Eichstätt vergewaltigt haben soll, sowie über die sexuelle Nötigung in der Wellheimer Kirche.

Die mutmaßliche Vergewaltigung im vergangenen August in der Domstadt hatte Ängste geschürt und zu zwei Kundgebungen von Frauen geführt. Angeklagt ist ein 34-jähriger Afghane, der zu der Zeit in einer Eichstätter Asylunterkunft gelebt hatte. Wie das Landgericht in seiner Vorschau für den Prozessauftakt (Mittwoch, 17. Mai) mitteilt, soll sich der Mann an jenem Augustabend gegen 23 Uhr der älteren Frau unvermittelt genähert haben, als sie auf einer Parkbank auf dem Herzogsteg an der Altmühl saß und sich dort mit einem ihr unbekannten jungen Mann unterhielt, den sie kurz zuvor beim Gassigehen kennengelernt hatte. Der Afghane soll der Frau "zu verstehen gegeben haben, dass er mit ihr Sex wollte", so das Landgericht. Laut Vorwurf zog der Angeklagte die 60-Jährige dann in ein Gebüsch neben der Parkbank gezogen und soll sie dort vergewaltigt haben.

Der 34-Jährige bestreitet nach Angaben des Gerichts die Tat. Es sei ein DNA-Gutachten eingeholt worden. Eine am Tatort von der Kriminalpolizei gesicherte "Individualspur", also mutmaßlich DNA-Material, führte die Ermittler letztlich auf die Spur des Angeklagten, der sich nach der Tat abgesetzt hatte. Über einen Datenabgleich unter den registrierten Asylbewerbern konnten offenbar sein Name und letztlich durch Überwachung auch sein Aufenthaltsort ermittelt werden. Der Afghane wurde dann Ende September in Völklingen bei Saarbrücken widerstandslos in einem Flüchtlingshaus festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Der Prozess gegen ihn am Landgericht ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil soll am Montag, 22. Mai, fallen.

Vier Verhandlungstage hat sich die 5. Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Thomas Denz für den anderen spektakulären Fall mit Vorwürfen gegen einen Asylbewerber gegeben, der aber schon zweimal Gerichte beschäftigt hat. Für den mutmaßlichen sexuellen Übergriff auf die Mesnerin der Wellheimer Kirche ist ein 32-jähriger Nigerianer im vergangenen Sommer vom Amtsgericht in Ingolstadt verurteilt worden. Gegen die dreijährige Haftstrafe legte der Flüchtling über Anwalt Stefan Roeder aber Berufung ein. Er bestreitet die Vorwürfe. Bei der Berufungsverhandlung am Landgericht kam heuer im Januar die Überraschung: Laut einem Sachverständigengutachten leidet der Nigerianer an einer "paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie" und dürfte nicht schuldfähig sein. Der mutmaßliche Täter könnte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Da sie dafür rechtlich nicht zuständig ist, verwies die Berufungskammer den Fall per Urteil an die Strafkammer, die ab Montag, 8. Mai, sozusagen von vorne beginnt.

Der Nigerianer hatte in den Verhandlungen und bei Ärzten berichtet, Stimmen würden zu ihm sprechen und ihm Befehle erteilen. Auch im Kaisheimer Gefängnis, wo der Verurteilte zunächst untergebracht war, gab es "weitere schwerwiegende psychotische Auffälligkeiten" in Form von Übergriffen, hieß es im Januar bei Gericht.