Neuburg
Selbstjustiz im Straßenverkehr bringt Biker Fahrverbot ein

09.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:08 Uhr

Neuburg (vb) Ziemlichen Frust hat er scheinbar gehabt, der 58-jährige Motorradfahrer aus dem südlichen Landkreis, als er im Mai dieses Jahres einen Autofahrer vor der Ampel an der Bullinger-Kreuzung ausbremste, dann von seiner Maschine abstieg, zu seinem Widersacher ans Auto ging, mit dem Arm durchs Schiebedach langte und dem 35-Jährigen an den Nacken schlug. Beleidigungen sollen auch gefallen sein.

Dieser Vorfall hat den Mann, der als Kraftfahrer arbeitet, nun auf die Anklagebank am Amtsgericht Neuburg gebracht. Anklagevertreter Franz Burger warf ihm Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung vor.

Der 58-Jährige sah das alles ganz anders. Der Autofahrer habe ihn schon auf dem Weg von Eichstätt nach Neuburg unnötig angehupt und ihm den Mittelfinger gezeigt, auf der Luitpoldstraße dann seien sie wieder aufeinander getroffen, der Autofahrer habe ihn nicht nach links einscheren lassen. Dass er seinen Arm durch das offene Schiebedach gestreckt hat, leugnete er nicht. „Was soll der Blödsinn“, habe er jedoch nur gefragt, sicherlich nicht geschlagen. „So weit runter wäre ich gar nicht gekommen.“ Der Autofahrer habe sich im Auto eingeschlossen, da habe er lediglich so etwas wie „Das Schiebedach musst du schon auch noch zu machen, du Depperl“ gesagt. Der 35-Jährige ist anschließend ausgestiegen und hat mit seinem Handy Beweisfotos gemacht. Eine Anzeige kündigte er dem Motorradfahrer schon damals an.

Ob der Geschädigte immer Anzeige erstatte, wenn ihm im Straßenverkehr die Vorfahrt genommen werde, fragte Verteidiger Andreas Schlögel den Autofahrer provokant. Dabei ging es in der Verhandlung freilich um weit mehr als nur eine Vorfahrtsmissachtung. Der Polizist, der die Anzeige des Geschädigten aufgenommen hatte, berichtete gar davon, wie der Angeklagte während eines Telefonats sagte, er solle dem 35-Jährigen ausrichten, die Anzeige zurückzuziehen, sonst „zieh’ ich ihm die Hosen aus“. Reumütig klingt anders. Von einem angeblichen Vorfall schon vor der Bullinger-Kreuzung habe der Angeklagte ihm damals nichts berichtet, so der Polizist. Und das obwohl er fast überhaupt nicht mehr aufgehört habe, zu reden. Ein l unbeteiligter Zeuge bestätigte zudem, dass der Angeklagte „mit dem ganzen Arm“ ins Schiebedach des Kleinwagens hinein gelangt hat.

Richterin Bekk sah es als erwiesen an, dass der einschlägig vorbestrafte Mann sich der Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung schuldig gemacht hat. „Was zu beweisen wäre“, unterbrach sie der Angeklagte. Sie verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.