Selbstauskunft - Was darf der Vermieter fragen?

19.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:32 Uhr

Vermieter wollen von neuen Mietern viel wissen. Welche Fragen Sie dabei - ehrlich oder nicht so ehrlich - beantworten müssen, erfahren Sie hier:

Bezahlbare Wohnungen sind in deutschen Metropolen rar geworden. Wer eine neue Wohnung sucht, muss sich auf viele Fragen seitens des Vermieters einstellen. Und irgendwie können Mieter wohl dabei jeden Vermieter verstehen. Selbstverständlich ist es ihr gutes Recht, zu wissen, wem sie ihre Immobilie, und damit ihr Eigentum und Vermögen, zur Verfügung stellen. Eine rechtliche Verpflichtung, eine Selbstauskunft-Vorlage auszufüllen, gibt es zwar nicht, aber Vermieter sind auch nicht verpflichtet, die Wohnung an Personen zu vermieten, die eine Selbstauskunft ablehnen. Dabei stehen natürlich Fragen nach familiären und wirtschaftlichen Verhältnissen im Mittelpunkt des Interesses. Günther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds Nürnberg und Umgebung, sagt: "Solange es sich um zulässige Fragen handelt, insbesondere um Fragen nach Einkommen oder Zahl der einziehenden Familienmitglieder, muss man korrekt antworten." Ein Mieter, der seine Zahlungskraft vorgetäuscht hat und in Mietrückstand gerät, müsse damit rechnen, dass sein Mietvertrag wegen dieser Falschauskunft gekündigt werden kann.

Bonitätsauskünfte erst kurz vor der Unterschrift
"Bonitätsauskünfte bei einer Auskunftsdatei wie der Schufa und Creditreform darf der Vermieter aber erst einholen, wenn der Abschluss des Mietvertrages nur noch vom positiven Ergebnis einer Bonitätsprüfung abhängt und wenn der angehende Mieter einer solchen Anfrage zugestimmt hat", erklären Datenschutzbeauftragte. Eine solche Bonitätsauskunft bei der Schufa kann vom potenziellen Mieter selbstverständlich auch bereits vorher (zum Preis von rund 25 Euro) bestellt werden. Auch Fragen zu alten Mietschulden, zu Insolvenzverfahren und Gehaltspfändungen müssen potenzielle Mieter ehrlich beantworten, wenn sie eine neue Wohnung anmieten wollen. Zulässig ist auch, wenn der Vermieter nach Haustieren fragt ? zumindest dann, wenn er deren Haltung untersagen kann, also in der Regel Hunde und Katzen. Kleintiere wie Hasen, Hamster oder Vögel muss der Mieter also nicht angeben.

Diese Fragen sind tabu
Viele Vermieter und Makler geben sich mit diesen erlaubten Basis-Fragen nicht zufrieden. Gerhard Frieser, Rechtsanwalt bei Haus & Grund Nürnberg, bestätigt, dass vor dem Abschluss eines Mietvertrages vom Vermieter "oft Dinge beim Mieter abgefragt werden, die nicht unbedingt im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen und deswegen von der Rechtsprechung auch als unzulässige Fragen gewertet werden." Dazu gehören beispielsweise Fragen zur Familienplanung, zur sexuellen Orientierung, zur Religionszugehörigkeit oder zum Bestehen einer Schwangerschaft.? Solche Fragen können nach dem "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz" als Indizien für eine Diskriminierung angesehen werden. Im schlimmsten Fall kann der Vermieter dann sogar schadenersatzpflichtig werden. Auf ehrliche, korrekte Antworten können und dürfen sich neugierige Vermieter ohnehin nicht verlassen, denn bei Fragen, die über Einkommen und Arbeitsplatz hinausgehen, darf der angehende Mieter durchaus lügen.

Manche Fragen im Grenzbereich zum Privaten sind allerdings umstritten und beschäftigen immer wieder die Gerichte. Dazu gehört etwa die Frage nach dem Familienstand ? vor einigen Jahren noch eine Selbstverständlichkeit. Rechtsexperten neigen jedoch immer mehr dazu, die Information, ob jemand ledig oder verheiratet ist, als Privatsache und die Frage danach als unzulässig anzusehen. Widersprüchliche Gerichtsurteile gibt es auch zu der Frage, ob Interessenten bei Fragen zu ihrem vorherigen Mietverhältnis wahrheitsgemäße Angaben machen müssen, also zum Beispiel, wer das Mietverhältnis gekündigt hat. Marktbeobachter sind sich einig, dass der Druck auf Wohnungssuchende, möglichst früh möglichst viele Daten von sich preiszugeben, weiter wächst. Je mehr Menschen in die Städte ziehen und je weniger bezahlbaren Wohnraum es dort gibt, desto größer wird die Konkurrenz unter den Suchenden.

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