Diepoltshofen
Schweinestall: Markus Mayr klagt

Diepoltshofener Landwirt ficht Genehmigungsbescheid an

11.09.2013 | Stand 02.12.2020, 23:41 Uhr

Diepoltshofen (tsk) Der Waidhofener Gemeinderat hatte sich gegen eine Klage entschieden – stattdessen klagt nun der Bauwerber gegen den Genehmigungsbescheid für seinen geplanten Mastschweinestall in Diepoltshofen, wie das Landratsamt jetzt auf Anfrage mitteilte.

Man habe schon vermutet, dass der Landwirt Markus Mayr den mit etlichen Auflagen versehenen Genehmigungsbescheid nicht in der Form akzeptieren werde, erklärte Thomas Assenbrunner, Pressesprecher des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen. Die Einspruchsfrist für den Antragsteller war zum Ende des Monats abgelaufen – und wie das Landratsamt jetzt erfuhr, hatte Mayr beim Verwaltungsgericht München noch rechtzeitig Klage erhoben. Warum, das ist noch unklar. „Die Begründung liegt uns noch nicht vor“, sagte Assenbrunner. „Uns wurde nur mitgeteilt, dass er Klage eingereicht hat.“

Markus Mayr wollte sich nicht äußern, es ist aber wahrscheinlich, dass ihn vor allem die Forderung nach einer Abluftanlage für den bestehenden Stall zu dem Schritt bewogen hatte. Zum ersten Mal gefordert worden war die Lüftungsanlage für beide Ställe bei einem Erörterungstermin im März in Waidhofen. Johannes Donhauser vom Gesundheitsamt hatte da sein Gutachten vorgelegt, worin er vor den noch relativ unberechenbaren Gefahren durch Keime warnte und die weitere Anlage befürwortete – was von Mayrs Anwalt allerdings als haltlos abgelehnt worden war, da es dafür keine rechtliche Grundlage gebe. Das Landratsamt orientierte sich ungeachtet dessen an dem Gutachten und nahm die Forderung in den Auflagenkatalog auf. Der Gemeinderat Waidhofen hatte in seiner Augustsitzung entschieden, die Genehmigung nicht anzufechten, da die Forderungen des Gremiums und der Bürger weitgehend in den Bescheid eingeflossen seien. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass es weitere Klagen gegen die Genehmigung geben wird, wie Pressesprecher Thomas Assenbrunner erklärte: „Es gibt ja zwei Fristen: Die eine für den Antragsteller, die jetzt abgelaufen ist. Und die für die Öffentlichkeit. Und die läuft noch bis 15. September.“