Schwarze Liste der Versicherer - Zentrale Warndatei der Versicherer wird geöffnet

24.03.2009 | Stand 03.12.2020, 5:06 Uhr

Ab April 2009 können Versicherte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erfahren, ob sie in der „schwarzen Liste“ des Verbandes als potentieller Betrüger gespeichert sind.

Endlich mehr Transparenz für deutsche Versicherte: Mit einer schriftlichen Anfrage an den GDV können sie ab April 2009 in Erfahrung bringen, ob sie im Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Verbandes als potentielle Betrüger oder lästige Kunden registriert sind. Auskünfte des GDV sind kostenlos, werden aber nur bei Vorlage oder Einsendung einer Kopie des gültigen Personalausweises erteilt. Gleichzeitig sollen die Versicherungsgesellschaften ihre Kunden über alle Neueintragungen in das HIS automatisch informieren.

Eine Löschung oder Korrektur fehlerhafter Einträge können Versicherte allerdings nur bei ihrer eigenen Versicherung erwirken. Weigert sich die Versicherungsgesellschaft, einen entsprechenden Warnhinweis aus der Liste zu entfernen, können Versicherte beim Versicherungsobmann Beschwerde einlegen. Auch der Klageweg steht Versicherten offen.

Schwarze Liste mit 9,5 Millionen Einträgen

Das oft als schwarze Liste bezeichnete System (HIS) der Versicherungswirtschaft ist sehr umfangreich und umfasst zur Zeit rund 9,5 Millionen Einträge. Jahr für Jahr werden rund 1,8 Millionen Personen- und Fahrzeugdaten in der Datenbank gespeichert. Dabei werden nicht nur Versicherte selbst, sondern auch Zeugen, Sachverständige oder Geschädigte erfasst. Spätestens nach fünf Jahren werden die Daten gelöscht.Aktuelles Informationssystem gilt als rechtswidrig

Das offenere Vorgehen des GDV fordern Verbraucher- und Datenschützer bereits seit Jahren. Das HIS in seiner jetzigen Form gilt als rechtswidrig und soll bis spätestens 2011 reformiert werden. Dann sollen die Versicherer nur noch begrenzt Zugriffsmöglichkeiten auf die gespeicherten Daten erhalten, Abfragen einheitlich regeln und die Einwilligungserklärungen transparenter gestalten.

Besonders oft werden bisher Kfz- und Lebensversicherte, aber auch Rechtsschutzversicherte gemeldet. Die Kriterien für eine Speicherung in der Anti-Betrugsdatei sind dabei weitgehend geheim. So soll verhindert werden, dass sich Betrüger darauf einstellen und ihre Entdeckung verhindern können.Es gibt ein Punktesystem, das bei der Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes zur Eintragung führt. Dabei können an sich harmlose Fakten, wie die Abrechnung eines Unfallschadens auf Gutachterbasis, die Beschädigung einer älteren Edellimousine oder widersprüchliche Angaben zum Schaden in der Summe zu einer Eintragung führen.

Warnmeldung bei vier Streitfällen in zwölf Monaten


Sehr negativ kann sich eine Speicherung in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken. So werden bisher auch Kunden gespeichert, die wegen Vorerkrankungen als "schlechte Risiken" gelten. Wollen diese Kunden eine neue Versicherung abschließen, müssen sie unter Umständen schon wegen einer Eintragung ins HIS mit einer Ablehnung oder einem hohen Zuschlag rechnen.

Bei Rechtsschutzversicherten ist künftig eine Warnmeldung nur noch dann erlaubt, wenn der Versicherte vier Streitfälle in zwölf Monaten hatte. Bisher durften Rechtsschutzversicherte schon dann ins HIS eingetragen werden, wenn sie sich zweimal in zwölf Monaten oder dreimal in 36 Monaten einen Streitfall von ihrer Versicherung bezahlen ließen. Versicherungsnehmer, die als Streithähne im HIS gespeichert sind und von ihrer Versicherung gekündigt werden, bekommen in der Regel nur ganz schwer neuen Versicherungsschutz.Die wichtigsten Versicherungen im Vergleich
Wer braucht welchen Versicherungsschutz?In unserer Rubrik Versicherungen"%>finden Sie - je nach Lebenssituation - die notwendige und richtige Absicherung.