Reichertshofen
Schutz vor Lärm und Hochwasser

Die Planung des Gewerbegebiets "Herrnfleck" wird vorangetrieben

27.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:07 Uhr

Reichertshofen (DK) Im Frühjahr erfolgte die erste Auslegung zum neuen Gewerbegebiet Herrnfleck - jetzt beschäftigte sich der Marktgemeinderat Reichertshofen in einer Sondersitzung mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Für den Billigungs- und Auslegungsbeschluss gab es geschlossen grünes Licht.

Das neue Gewerbegebiet nimmt also weiter Gestalt an.

Nur geringe Änderungen waren im Bebauungsplan für das zwölf Hektar große Gebiet nötig und wurden auch bereits mit aufgenommen. Zur Vorbeugung gegen Überschwemmung wurden "gewässernahe Retentionsflächen" geschaffen. Ebenfalls berücksichtigt wurde die Anbindung des Gebiets an eine Privatstraße, die noch öffentlich zu widmen ist. Aufgrund einer bereits genehmigten Betriebsleiterwohnung ist die Errichtung einer sechs Meter hohen Schallschutzwand notwendig.

Ähnlich wie auch beim laufenden Bauvorhaben der Firma Wacker Neusson ist aufgrund des Wiesenbrüter-Lebensraums eine Ausgleichsfläche von 15 Hektar erforderlich. Zudem ist das Gebiet Nahrungsrevier des Weißstorches. Auf dem Gelände wurde ein Kiebitz-Brutpaar nachgewiesen, das möglicherweise vom Wacker-Neusson Gelände auf die Fläche "umgezogen" ist.

Ludwig Heigl (FW) sagte, er sei "erschrocken über die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand in einem Gewerbegebiet". Er wunderte sich, dass die Mauer nur aufgrund der Betriebsleiterwohnung notwendig sei. Bürgermeister Michael Franken (JWU) antwortete, dass die Genehmigung noch aus einem früheren Bebauungsplan stamme, wo andere Immissionswerte gegolten hatten.

Mittlerweile abgehakt seien die Einwände eines Landwirtes aus der näheren Umgebung - übrigens die einzige private Stellungnahme. Der Landwirt hatte ursprünglich eine Gefährdung seines Mastrinder- und Ackerbaubetriebes gesehen, aber die Einwände mittlerweile zurückgezogen. Insgesamt wurden 29 Seiten an eingegangenen Stellungnahmen verlesen. Dem Bauherrn selbst - dem Unternehmen "Richter und Frenzel"- war der erlaubte Schallpegel zu niedrig angesetzt. Auch fand das Unternehmen die Zahl der 90 zu pflanzenden Bäume zu hoch. Diese Einwände fanden jedoch keine Berücksichtigung - weder der Schallschutz noch die Zahl der Bäume wurden verändert. Ab 14. November findet einen Monat lang die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes statt.

Geändert und erweitert wurde auch die Satzung der Siedlung Feilenmoos. Hier wurde der bestehende Bebauungsplan aus den 1990er Jahren überarbeitet und dem aktuellen Bestand angepasst. Ein Anlieger hatte beantragt, in seinem bestehenden Wohnhaus zehn Wohneinheiten festzusetzen. Das war dem Marktgemeinderat zu viel. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Plan eine Festsetzung für das vorhandene Gebäude für maximal zwei Wohneinheiten zu treffen. Außerdem soll eine Festsetzung getroffen werden, die in dem Gebäude, alternativ zur Nutzung mit zwei Wohneinheiten, einen Beherbergungsbetrieb ermöglicht.

Bei den Bekanntgaben informierte Bürgermeister Michael Franken noch darüber, dass die neue Langenbrucker Aufbahrungsstätte zum 2. November fertiggestellt sein wird.