Eichstätt
Schutz der stillen Tage

18.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:26 Uhr

Eichstätt (EK) Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.

Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind. Dazu zählen Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen und Preis-Kartenturniere. Als stille Tage gelten:

n1. November: Allerheiligen,

n18. November: Volkstrauertag
n21. November: Buß- und Bettag

n25. November: Totensonntag

n24. Dezember: Heiliger Abend

Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.