Pfaffenhofen
Schuhe bestellt und nicht bezahlt

Geldstrafe und Eheratschläge für 42-jährige Angeklagte

26.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:05 Uhr

Pfaffenhofen - Petra S.

(Name geändert) mag's gern bequem. Im Internet hat sie sich sogenannte "Bequemschuhe" für 59,85 Euro bestellt. Bequem hat sie es sich auch mit der Begleichung der Rechnung gemacht: Sie hat nicht bezahlt, "Vergessen", sagt sie. "War viel los bei uns. " Die Tatsache, dass ihr Konto blank war und sie gar nicht hätte zahlen können, ist kein Argument für sie. Wie schon häufiger hätte sie ihre Mutter oder die Schwester anpumpen können, aber auch da stand ihr wohl die Bequemlichkeit im Weg. Ihren Ehemann zu fragen, erschien ihr offensichtlich sinnlos. Jetzt verurteilte das Amtsgericht die Frau aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro.

"Sie sind schon mehrfach wegen Betrugs in Erscheinung getreten und verurteilt worden", hält ihr Amtsrichterin Nicola Schwend vor. "Ja, das hört sich ein bisschen blöd an, aber ich hatte vergessen, zu bezahlen", sagt Petra S. "Wie viel Schulden haben Sie denn", fragt die Richterin. "Das weiß ich nicht. " - "Aber Sie haben doch Schulden, oder? " - "Ja, aber da müsste ich jetzt meine Unterlagen durchschauen. "

Das eigentliche Problem der 42-Jährigen, die ergeben auf der Anklagebank sitzt und hofft, dass die Strafe nicht zu arg reinhagelt, ist offensichtlich ihre Ehe. Ihr Mann arbeitet am Bau, sie ist daheim und hütet die beiden kleinen Kinder. Er zahlt von 1500 Euro Nettolohn und dem Kindergeld die 750 Euro Miete und die Nebenkosten. Sie kriegt dagegen nur Elterngeld von 300 Euro, muss davon aber Lebensmittel, die Schulsachen für die Große und die Kleidung für die Kinder bezahlen. "Die haben gerade wieder einen Schub gemacht, die wachsen", sagt Petra S. Und das kostet. Mit 300 Euro monatlich kommt man da nicht richtig weit.

"Zahlt Ihr Mann Ihnen ein Taschengeld? ", will die Richterin wissen. - "Nein, aber wenn ich was brauche, also zum Einkaufen, dann zahlt er es mir schon. " - "Weiß er von Ihren Vorstrafen? " - "Nein, aber er weiß, dass ich Schulden habe. " - "Weiß er von dem Betrug? " - "Nein, von dem Termin heute weiß er nichts, aber sonst kann man mit ihm gut reden. "

Richterin Nicola Schwend verliest die Kontoauszüge von Petra S. zum Zeitpunkt, als sie die Schuhe bestellte. Für die hätte es nicht gereicht. Kontostand damals. Ein Minus von 8,11 Euro. "Brauchten Sie die Schuhe oder wären die das fünfte Paar gewesen? ", fragt die Richterin. Nein, sagt die Angeklagte, so viele Schuhe besitze sie gar nicht.

Für Staatsanwältin Johanna Harrer ist Schluss mit lustig. Die Angeklagte habe aus den beiden Vorstrafen keine Lehre gezogen, sie brauche ein deutliches Zeichen, damit es so nicht weitergeht. Sie fordert eine Haftstrafe von vier Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Angeklagte hat das letzte Wort: "Ich möchte echt schauen, dass so was nicht mehr vorkommt. Ich will ja meinen Kindern ein Vorbild sein. "

Nicola Schwend hat ein Einsehen. Sie verurteilt die Angeklagte Petra S. zu einer Geldstrafe und gibt ihr noch einen Rat mit auf den Weg: "Sie müssen mit Ihrem Mann reden. " Die 42-Jährige nimmt den Rat ohne Reaktion entgegen.

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