Hilpoltstein
Schütze aus der Silvesternacht vor Gericht

34-Jähriger Hilpoltsteiner muss sich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten

16.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:07 Uhr

Hilpoltstein (ssb) Weil er in der Silvesternacht in Hilpoltstein mit seiner Walther P99 mit Leuchtspurmunition auf Autos und Häuser gefeuert haben soll, hat sich am Montag ein 34-jähriger Hilpoltsteiner vor dem Amtsgericht Schwabach verantworten müssen. Derartige Patronen werden zum Jahreswechsel mitunter als Alternativen zu klassischen Raketen verwendet.

Als Konsequenz daraus war dem Mann ein Strafbefehl mit 15 Tagessätzen à 25 Euro ins Haus geflattert. Weil er gegen diesen Einspruch eingelegt hatte, wurde nun vor Gericht verhandelt. Viel günstiger wurde es nach dem Urteil nicht für ihn: 300 Euro muss der Mann nun an sogenannte familienähnliche Kleinstheime in Roth zahlen.

Mit einer Schreckschusspistole mit sogenannter Kartuschenmunition zu schießen, sei grundsätzlich nicht verboten, stellte Richterin Andrea Martin am Anfang der Verhandlung klar. Aus dem Waffengesetz geht hervor, dass mit einer Schreckschusspistole auf Privatgrund gefeuert werden dürfe. Hier aber sei der Spezialfall, dass der Angeklagte in der Auffahrt eines Grundstückes so abgedrückt hatte, dass die Geschosse auch auf der Straße landen konnten. Das sei nicht nur nach dem "gesunden Menschenverstand" eine strafbare Handlung, sondern auch im Sinne des Waffengesetzes, so die Richterin. Deshalb stehe der Hilpoltsteiner wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht. Auf öffentlichem Grund, also beispielsweise der Straße, könne ein Schaden schließlich weit größer ausfallen, wenn beispielsweise Passanten getroffen werden.

Der Angeklagte beharrte aber nicht nur darauf, senkrecht in die Luft geschossen zu haben - was grundsätzlich zulässig wäre, weil die Kugeln dann wieder nur auf Privatgrund landen würden -, sondern auch darauf, dass man Raketen schließlich auch abfeuern durfte. Die würden auch nach 10 bis 15 Metern wieder am Boden aufkommen. Dass sich der Vorfall in der Silvesternacht abgespielt habe, fließe durchaus in ihre Bewertung mit ein, sagte die Richterin.

Knackpunkt der Anklage war nun also, zu klären, ob der Angeklagte senkrecht in die Luft oder gezielt nach vorne geschossen hat. Ein Nachbar, der als Zeuge geladen war, belastete den 34-Jährigen. Er habe zum Jahreswechsel mit Freunden gefeiert und um Mitternacht das Haus verlassen. Da habe er den Angeklagten deutlich gesehen - er hatte auffällig leuchtende Schuhe an. Raketen wären schon zwischen den Autos gelegen, eine hatte seine Hausfassade getroffen. Der Zeuge gab weiter an, dass der Angeklagte noch zwei Schüsse abgegeben habe. Deshalb ging der Nachbar mit einem Bekannten auf den Schützen zu und bat ihn, "nur noch in die Luft zu schießen". In den Augen des Zeugen habe der 34-Jährige zwar nicht direkt auf die Straße gefeuert, aber durchaus gezielt über die Dächer, wie er aussagte.

Doch auch nach dieser Aussage schien keine der beteiligten Seiten überzeugt von der Schuld des Hilpoltsteiners: "Seien Sie mir nicht böse", meldete sich der Verteidiger Wolfgang Meier zu Wort. Den Winkel des Schusses seines Mandanten könne man nicht mehr wirklich rekonstruieren. Deshalb plädierte er darauf, das Verfahren gegen den Mann einzustellen.

Sogar Staatsanwältin Monika Memmel gestand ein, dass eine Unterscheidung zwischen senkrecht und schräg schießen schwierig sei. Schließlich willigte die Richterin ein, das Verfahren gegen eine Zahlung an eine gemeinnützige Organisation einzustellen. Trotzdem solle der Aufwand lehrreich gewesen sein, so Martin: "Ich hoffe, Sie haben etwas gelernt", sagte die Richterin am Ende der Verhandlung.