Pfaffenhofen
Schritt-Tempo statt freier Fahrt

Neues Verkehrskonzept beschlossen

12.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:05 Uhr
Dieses Zeichen bedeutet auch, dass Radler eigentlich nur im Schritttempo fahren dürfen. −Foto: Lukas Fröbe

Pfaffenhofen (mck) Das Anlegen der neuen Schutzstreifen für Fahrradfahrer an Scheyerer und Ingolstädter Straße hat der Pfaffenhofener Stadtrat im Zuge des neuen Verkehrskonzepts beschlossen.

An der Ingolstädter Straße stadtauswärts gibt es allerdings zumindest bis zum Friedhof schon einen separaten Weg. "Die Erfahrung lehrt uns aber, dass solche Geh- und Radwege nicht immer angenommen werden", sagt Bürgermeister Thomas Herker (SPD) über die Entscheidung - so gebe es durchaus Radler, die lieber auf der Straße fahren. "Gleiches gilt auch in der Scheyerer Straße", sagt Herker mit Verweis auf den dortigen Schutzstreifen.

Den Grund dafür kennt Peter Hoffmann, Kreisvorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC): Es handle sich in beiden Fällen nicht um einen echten kombinierten Geh- und Radweg, wie es sie wegen der Mindestbreite von 2,5 Meter innerstädtisch kaum gibt, sondern nur um Gehwege mit dem Zusatz "Radfahrer frei". Und solche sieht er kritisch: "Da ist der Radfahrer stark eingeschränkt, weil er eigentlich nur geduldet ist ", erklärt der Experte die Verkehrsregeln. Radler dürften dort eigentlich nur Schritt fahren, wenn auch Fußgänger unterwegs sind, und müssten im Zweifel anhalten anstatt zu klingeln. "Deswegen fahren Radfahrer vielfach auf der Straße. " Auch aus Sicherheitsgründen, "weil Einmündungsbereiche besser einsehbar sind - sowohl für die Radfahrer, als auch für abbiegende Autos. "

Die Rechtslage bestätigt auch der Verkehrssachbearbeiter der Pfaffenhofener Polizei, Gerhard Haltmayer: "Radfahrer dürfen dort eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit fahren, um eine Gefährdung der Fußgänger auszuschließen", sagt er über die Gehwege mit Radfreigabe. "Sie sind aber nicht benutzungspflichtig, also dürfen Radler stattdessen auch auf der Straße fahren" - anders als bei richtigen Radwegen, die, wenn sie neben der Straße vorhanden sind, auch benutzt werden müssen.