Schöne Bescherung - Weihnachtslieder vom Nachbarn klaglos ertragen?

19.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:54 Uhr

Wenn das Nachbarskind zum zwanzigsten Mal "O Tannenbaum..." auf dem Klavier klimpert, kann das die Festtagslaune schon mal trüben. Welches Gegengift ist erlaubt?

Bevor Sie sich wegen der Weihnachtsmusik vom Nachbarn Engelshaar in die Ohren stecken oder gar die Polizei rufen, sollten Sie nach Alternativen fragen. Eine wäre, dem Nachbarn einen kleinen Plätzchenteller rüberzubringen und mit ihm eine Einigung auszuhandeln, wann die beste Zeit zum Klavierspielen oder Schlagzeugüben ist. Denn grundsätzlich haben Mieter das Recht, selbst Musik zu machen. "Nachbarn müssen im gewissen Rahmen Hausmusik tolerieren; das gilt erst recht, wenn Kinder für die Weihnachtszeit üben beziehungsweise in der Advents- oder Weihnachtszeit spielen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund.

Im Mietvertrag kann das Musizieren zwar auf bestimmte Zeiten eingeschränkt, aber nicht komplett verboten werden. Ist nichts geregelt, haben Gerichte bei Nachbarschaftsstreitigkeiten entschieden, dass täglich zwei bis drei Stunden Musizieren erlaubt sind (BayObLG BReg 2 Z 8/95; OLG Hamm 15 W 181/85). Die im Haus geltenden Ruhezeiten sollte man aber respektieren. Wer unbedingt am Sonntag um sieben Uhr früh oder am Montag um Mitternacht geigen oder flöten möchte, braucht einen gedämmten Proberaum.

Wie gut die Nachbarskinder in die Tasten hauen, spielt übrigens keine Rolle. Üben und musizieren darf in angebrachtem Rahmen jeder, egal ob Symphoniker oder Anfänger. Zur Not einfach selbst eine gute Platte auflegen oder solidarisch mit Dudelsackstunden beginnen.

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