Bergheim
Schnelles Internet für jeden Haushalt

Bergheimer Gemeinderat beschließt Ausbau für rund 400 000 Euro, dafür sollen satte Fördermittel fließen

07.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:15 Uhr

Bergheim (DK) Auch die abgelegenen Gebäude Bergheims sollen schnelles Internet bekommen. Nachdem die Markterkundung kurz vor den Sommerferien abgeschlossen worden war, musste der Gemeinderat nun Ausbaugebiete und Ausbaustandard festlegen.

Andreas Achatz von der Firma IK-T stellte dem Gremium zunächst die Ergebnisse der Markterkundung vor. Danach gibt es im Gemeindegebiet noch förderfähige Bereiche, die über eine geringere Geschwindigkeit als 30 Megabit pro Sekunde verfügen. Deren Ausbau wird unter bestimmten Bedingungen über das bayerische Breitbandförderprogramm bezuschusst. Und zwar dann, wenn eine deutliche Verbesserung erreicht werden kann und die erzielten Geschwindigkeiten über 30 Megabit pro Sekunde liegen. Die drei großen Ortsteile schieden hier aus, weil sie bereits ausreichend versorgt sind, wie Achatz mitteilte, "es bleiben nur die Außenbereiche", sprich der Straßwirt in Attenfeld (Kostenpunkt 75 000 Euro), der Igstetter Hof (55 000), Hennenweidach (130 000), das Gewerbegebiet Schulz (100 000) und die Förchenau (40 000) in Bergheim. Die Gemeinde kann aufgrund ihrer Einwohnerstruktur und der Anzahl der Ortsteile mit Zuschüssen von 80 Prozent rechnen.

Achatz Grobschätzung ergab bei der später präferierten ersten Variante Kosten von 400 000 Euro, für die der Eigenanteil der Kommune bei 76 000 Euro liegt. Hier wird das Glasfaserkabel bis ans Haus verlegt. Bei Variante zwei hätten 20 000 Euro, somit 4000 Euro Eigenanteil, eingespart werden können, indem in der Förchenau nur bis zum Kabelverteiler Glasfaserkabel und von dort bis an die Gebäude Kupferkabel verlegt worden wären. Zu entscheiden hatte der Gemeinderat zudem, ob die Kabel bis zur Grundstücksgrenze oder bis ins Haus verlegt werden sollen. Achatz empfahl die Variante bis ins Haus, da auch der Hausanschluss mit 80 Prozent gefördert werde.

"Wir machen also zehn Anschlüsse für 400 000 Euro", gab Egon Fuhrmann (Dorfgemeinschaft Bergheim) zu bedenken. Achatz erwiderte, das sei mittlerweile in allen Kommunen so, dass die letzten Haushalte die teuersten seien. Beschlossen wurde der Ausbau in der Variante bis ins Gebäude, die bis zu 150 Megabit pro Sekunde liefern soll - für alle Ausbaugebiete. Die Beratungskosten von 50 000 Euro werden komplett aus Bundesmitteln gedeckt. Dafür hat das Unternehmen auch einen Glasfaser-Masterplan für den Ausbau erarbeitet. Dieser enthält ein Konzept, um das komplette Gemeindegebiet sukzessive mit Glasfaserinfrastruktur zu erschließen, was als Ad-hoc-Maßnahme 5,8 Millionen Euro kosten würde. Da das nicht finanzierbar ist, sollen laut Plan bevorstehende Tiefbaumaßnahmen einbezogen und gezielt zum Aufbau einer Leerrohrinfrastruktur genutzt werden. Hintergrund ist, dass Zukunftstechnologien laut Expertenprognose eine komplette Glasfaserinfrastruktur voraussetzen. Achatz warb für den Masterplan, der in Zukunft ermögliche, bei Bedarf schnell zu reagieren. Der Gemeinderat stimmte dieser Ansicht zu.

AUS DER SITZUNG

In Unterstall soll ein Wohngebiet mit 9907 Quadratmetern Fläche zwischen Schule und dem bestehenden Baugebiet am Trauberg entstehen. Der Gemeinderat brachte den Bebauungsplan "Trauberg II" auf den Weg. Dabei sei zu beachten, dass das Gelände extreme Höhenunterschiede aufweise, erläuterte Verwaltungsmitarbeiter Stefan Gößl dem Gemeinderat. Zwei Bodengutachten hätten aber ergeben, dass die Fläche bebaubar sei. Karl Braun von der Bürgergemeinschaft Unterstall (BU) fragte, wer die Verantwortung übernehme im Fall, dass der Hang abrutscht. "Haftet der Gutachter?", wollte er wissen. Vize-Bürgermeisterin Claudia Heinzmann (BU) antwortete, üblicherweise sei in den Verträgen festgelegt, dass der Bauherr für einen stabilen Baugrund verantwortlich sei. Die Gemeinde sollte auch an diesem Grundsatz festhalten. Im Flächennutzungsplan ist das Areal als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, eine Änderung sei jedoch nicht erforderlich, erklärte Gößl. Bis 2021 muss das nötige Verfahren abgeschlossen werden, denn nur solange lasse der entsprechende Paragraf die Ausnahme zu. Es soll eine Durchfahrtsstraße geben.

 

Anlieger der Hauptstraße wünschen sich eine abknickende Vorfahrtsstraße bei der Zufahrt zur Staatsstraße 2214 zwischen den Hausnummern 47 und 49, da Auswärtige immer wieder die Zufahrt verpassen und dann beim Wenden die Straße blockierten. Eine abknickende Vorfahrt würde den Verkehr automatisch in Richtung der Staatsstraße führen und die Verkehrssicherheit erhöhen. Egon Fuhrmann (DG) nannte die Entscheidung "überfällig", seine Kollegen folgten der Argumentation. | ahl