Eichstätt
Schnee räumen

12.01.2016 | Stand 02.12.2020, 20:20 Uhr

Eichstätt (EK) Der Winter soll bald wieder Einzug halten. Die Stadt Eichstätt weist deshalb auf die Räum- und Streupflichten für alle Bürger hin.

Demnach haben die Anlieger die vor ihren Grundstücken liegenden Gehwege "zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten". Ist kein Gehsteig vorhanden, so gilt die Sicherungspflicht für einen Streifen von einer Breite von einem Meter am Rand der öffentlichen Straße. Die Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr. Das Räumen ist bis täglich 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist. Die geräumten Schnee- oder Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte oder Fußgängerüberwege sind freizuhalten.