Schlosser rastet aus

Ehefrau mit dem Gürtel gezüchtigt: Geldstrafe

12.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:33 Uhr

Pfaffenhofen (em) In ihrer Ehe muss so einiges nicht mehr gestimmt haben. „Ich will nicht mehr mit dir schlafen“, rief der 64-jährige Anton J. (Name geändert). „Aber ich bin doch deine Ehefrau“, hörte er als Antwort durch die geschlossene Schlafzimmertür. Dann schlug sie mehrmals mit den Händen gegen das Holz der Tür, doch Anton J. rief immer wieder zurück: „Ich will keinen Sex mehr mit dir.“ Doch die junge Frau ließ nicht locker: „Sie hämmerte mit den Händen gegen Tür“, sagte J. jetzt vor Gericht aus. Da griff sich der Mann schließlich einen Ledergürtel, öffnete die Tür mit einem Ruck, ging auf die Frau zu und schlug zu. Zweimal traf der Gürtel ihren Rücken.

Nun musste sich der Schlosser aus dem nördlichen Landkreis Pfaffenhofen vor dem Amtsgericht verantworten. „Sie wissen doch, dass man andere Menschen nicht schlägt“, rügte Amtsrichter Rüdiger Reng. Der Angeklagte gab sich letztlich ganz zerknirscht: „Ich weiß nicht, warum ich das getan habe, ich bin da ausgerastet.“ Dass es in der Ehe der beiden schon länger nicht mehr stimmte, gibt der Schläger unumwunden zu: „Sie hat sich mit HIV infiziert und schlief trotz dieser Krankheit mit mir – ohne dass ich von der Infektion etwas wusste. Daher wollte ich einfach nicht mehr.“

Nach diesem Vorfall, bei dem sie nicht nur unerhebliche Schmerzen, sondern auch zwei Striemen davontrug, rief sie die Polizei. Gleichzeitig zog sie dann aus und wohnt jetzt in einem Frauenhaus in Ingolstadt. „Ich habe zum Glück nun keinen Kontakt mehr mit ihr, wir haben uns getrennt, ich will jetzt die Scheidung. Sie hat mich betrogen. Als ich es erfuhr, konnte ich tagelang nicht schlafen.“

Bei der Hauptverhandlung beim Amtsgericht Pfaffenhofen, die erforderlich wurde, nachdem Anton J. gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte, räumte der Angeklagte unumwunden die Tat ein. Der Strafbefehl lautete auf neun Monate Gefängnis – ausgesetzt zur Bewährung. Doch diese Strafe war dem bisher nicht vorbestraften Anton J. einfach zu hoch, er legte Einspruch ein und beschränkte diesen mithilfe seines Rechtanwalts auf die Rechtsfolgen – und kam mit einer Geldstrafe davon. Das Urteil von Richter Rüdiger Reng lautete auf 90 Tagessätze zu je 35 Euro, also 3150 Euro, wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist rechtskräftig.