Augsburg
Schley geht in Berufung

14.11.2012 | Stand 03.12.2020, 0:50 Uhr

Augsburg (DK) Wie erwartet, hat der Augsburger Stadtrat Tobias Schley gestern Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts Augsburg eingelegt. Er strebt ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht an. Damit ist seine Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, die Geldstrafe von 5000 Euro sowie die Verpflichtung zu einem Anti-Aggressionstraining nicht rechtsgültig.

Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Sie hatte eine höhere Strafe beantragt.

Damit droht der CSU eine erneute Diskussion um die Person Schleys. Denn was passiert, sollte Schley in zweiter Instanz freigesprochen werden? Mit dieser Frage wollte sich der Augsburger CSU-Bezirkschef Johannes Hintersberger am Montag, als Schley seinen Austritt aus der CSU bekannt gab, nicht auseinandersetzen. Er hatte gehofft, mit dem Parteiaustritt sei die Sache erledigt. Schley hatte aber betont, dass die CSU seine politische Heimat sei und auch bleiben werde. Ob er bei einem Freispruch in die Partei zurückkehren würde, ist reine Spekulation. Zumindest rechnen sich Schley und sein Anwalt Chancen aus, in zweiter Instanz zu siegen.