Kinding
"Schlechtester Standort" für einen Funkmast

Marktrat Kinding: Ferienausschuss lehnt Antrag aus mehreren Gründen ab

08.02.2021 | Stand 23.09.2023, 16:55 Uhr
Blick auf den beantragten Standort für einen Mobilfunkmast, der vom Kindinger Ferienausschuss abgelehnt wurde: Problematisch ist, dass die Baufläche im Hochwasserschutzgebiet und Landschaftsschutzgebiet von Anlauter und Schwarzach liegt, die hier zusammenfließen. Aufgrund der Niederschläge und der Schneeschmelze in der vergangenen Woche haben sich Hochwasserseen entlang des beliebten Radweges zwischen Kinding und Enkering gebildet. −Foto: Lund

Kinding - In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Kinding hat Bürgermeisterin Rita Böhm (CSU) über den Antrag der Deutschen Funkturm GmbH zur Errichtung eines mindestens 40 Meter hohen Mobilfunkmastes informiert.

Des Weiteren stand unter anderem die Verordnung zur Reinhaltung der Gehwege auf der Tagesordnung.

Der besagte Funkmast aus Schleuderbeton soll am Radweg zwischen Kinding und Enkering, unweit der Firma Landes, Richtung Autobahn errichtet werden. Aussagen zum Hochwasserschutz, zum Naturschutz und zum Brandschutz fehlten und seien auch nicht nachgereicht worden, berichtete Böhm. Problematisch sei, dass sich die Baufläche genau im Hochwassergebiet und im Landschaftsschutzgebiet befinden würde.

Die Hochspannungsleitung, die in unmittelbarer Nähe zum vorgeschlagenen Standort steht, sei eine weitere Gefahr, die vom Antragsteller nicht beachtet worden sei. Böhm berichtete weiter, dass die Gemeinde bereits seit Langem im Gespräch mit Vertretern der Deutschen Funkturm GmbH über mögliche Standorte gewesen sei, es hier aber zu keiner Einigung gekommen sei. Sie betonte, dass es durchaus geeignete Standorte im Gemeindegebiet gebe, wie am Kindinger Feuerwehrhaus oder bei der ehemaligen Autobahnmeisterei. Diese seien aber nicht einmal geprüft worden, zeigte sich die Bürgermeisterin enttäuscht.

Die Mitglieder des Ferienausschusses drückten ihre Empörung über den Standort des beantragten Bauwerks aus. "Vom Landschaftsbild her ist das eine Katastrophe", sagte der Zweite Bürgermeister Georg Brandstetter. Und auch Marktrat Thomas Heckl betonte, dass "dies der schlechteste Standort" sei. Auf die Frage der Räte, welche Mobilfunktechnologie zum Einsatz kommen solle, gab es keine Antwort, da diese Information von dem Unternehmen nicht kommuniziert worden sei, klagte Böhm. Die Gemeinde sei nicht grundsätzlich gegen die Errichtung eines Mobilfunkturmes, waren sich die Räte mit der Bürgermeisterin einig. Dennoch lehnte der Ferienausschuss mit den vorgetragenen Begründungen den Antrag einstimmig ab.

Reinhaltung der Gehwege

"Jeder kehre vor seiner eigenen Tür - und die Welt ist sauber. " Dieser Spruch stammt von Johann Wolfgang von Goethe. Bei den Bürgern Kindings ist dies geübte Tradition. Diesem Ritual liegt eine Verordnung zugrunde, die alle 20 Jahre in einer überarbeiteten Fassung erneuert wird. Geschäftsleiter Jürgen Fürtsch stellte in der Sitzung die neue "Verordnung zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter" vor und erläuterte den Inhalt. Fürtsch erinnerte daran, dass grundsätzlich eine Verunreinigung der Gehwege nicht gestattet sei. Die Eigentümer, deren Grundstücke an die Ortsstraßen angrenzen, sind verpflichtet, diese auf eigene Kosten bis zur Straßenmitte zu reinigen. Ausgenommen sind Anlieger an Bundesstraßen.

Entlang von stark befahrenen Straßen wiederum sind die Eigentümer verpflichtet, eine Breite von 50 Zentimetern zu reinigen. Das Betreten der Fahrbahn sei dafür nicht notwendig, so der Gesetzgeber. Dazu gehören die Ortsdurchfahrt von Enkering, Erlingshofen und Schafhausen sowie in Kinding die Enkeringer Straße und die Gredinger Straße. Bislang gehörte auch die Reinigung der Kanalgullys zur Aufgabe der Bürger. Dies werde in Zukunft durch die Bauhofmitarbeiter erledigt.

Auch der Winterdienst ist in der Verordnung geregelt. Zur Verhinderung von Unfällen sind die Gehwege von den Anliegern werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr zu räumen. Diese Räumpflicht gilt bis 20 Uhr. Bei Glätte sollen Sand und Splitt als geeignetes Streumaterial verwendet werden. Der Einsatz von Streusalz ist untersagt, es sei denn bei besonderer Glättegefahr an Treppen oder starken Steigungen. Auch wenn kein Fußweg vor dem Grundstück verläuft, so sei eine ein Meter breite Gehbahn für die Fußgänger freizuräumen. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden, berichtete Fürtsch. Der Ferienausschuss segnete die neue Verordnung ohne Gegenstimme ab.

Informationen zum Friedhof

Bürgermeisterin Rita Böhm informierte das Kindinger Gremium weiter, dass es für die Haunstettener Bürgerinnen und Bürger in Kürze einen Informations-Flyer zum Planungsstand der Sanierung des örtlichen Friedhofes geben werde. Sie wolle die Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise über die Entwicklung informieren, da eine öffentliche Versammlung aufgrund der aktuell gültigen Verordnungen nicht stattfinden könne.

Derzeit würden die Ausschreibungen für die Pflasterarbeiten der Hauptwege laufen. Zwischen den Gräbern sei keine Pflasterung vorgesehen. Hier würde es eine wassergebundene Wegbefestigung geben, um in Zukunft Stolperfallen durch ein sich absenkendes Pflaster zu vermeiden.

Der Neubau des Leichenhauses werde in Anbetracht der derzeitigen finanziellen Situation verschoben.

DK

Sabine Lund