Ingolstadt
Schiefe Töne am Auwaldsee

Nach Hip-Hop-Festival 2016 klagt Sicherheitsdienst gegen Veranstalter wegen noch immer nicht bezahlter Rechnung

18.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:17 Uhr
Rund 2500 Besucher sollen nach damaligen Veranstalterangaben das Eintagesfestival am Auwaldsee im August 2016 besucht haben. Tatsächlich dürften es, wie es jetzt am Landgericht hieß, rund 1500 gewesen sein – die Hälfte der erwarteten Zahl. −Foto: Cornelia Hammer

Ingolstadt (DK) Im Internet wird auf der Seite des Veranstalters die Uhr heruntergezählt. 94 Tage sind es (Stand Dienstag) noch, bis am 22. Juli die zweite Auflage des Hip-Hop-Festivals am Auwaldsee angestimmt wird. Viele der DJs sind namentlich angekündigt, die Vorbereitungen laufen offenbar auf hohen Touren. Dabei ist die Premierenveranstaltung aus dem Vorjahr an selbiger Stelle noch nicht einmal komplett abgerechnet. Im Gegenteil: In einem Zivilprozess am Ingolstädter Landgericht klagt der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst gegen den Auftraggeber, weil seine Rechnung über fast 6000 Euro noch immer nicht bezahlt ist.

Beim Gütetermin jetzt versuchte Richterin Franziska Lichtenauer, die beiden Seiten auf einen Kompromiss zuzubewegen. Was allerdings angesichts einer auf Klägerseite inzwischen durchaus verhärteten Front gar nicht so einfach war. Warum der Chef des Sicherheitsdienstes und seine Anwältin Nicola Goldschadt so reagierten, wurde der Richterin schnell klar. Denn obwohl Lichtenauer ausdrücklich „persönliches Erscheinen“ angeordnet hatte, tauchte der beklagte Veranstalter völlig unentschuldigt einfach nicht auf. Ein vom Gericht zu verhängendes Ordnungsgeld dürfte dem jungen Mann sicher sein. „Mir war das vorher klar, dass der heute nicht kommt“, gab Goldschadt der Richterin ihrer Erfahrungen aus den vergangenen Monaten wieder. Denn ehe es den Gerichtstermin brauchte, hatte man natürlich versucht, sich schiedlich-friedlich zu einigen. Eine zwischen dem Sicherheitsunternehmer und dem Veranstalter schon im vergangenen Herbst ausgehandelte und per Handschlag besiegelte Summe von 4800 Euro sei nie bezahlt worden. Und der bisherige Mitveranstalter des abwesenden Festivalchefs will inzwischen auch nichts mehr mit seinem bisherigen Geschäftspartner zu tun haben, wie er vor Gericht sagte. Denn er war immerhin gekommen.

Der Sicherheitsdienst macht nun die volle Rechnung von 6000 Euro geltend, die für seine Leistungen im vergangenen August bei dem Eintagesfestival entstanden seien. Ursprünglich, das gab der Securitychef durchaus zu, habe man im Vorfeld eine Rechnung von 4000 Euro gehabt. Doch dann seien massive Mehrkosten entstanden. Unter anderem, weil nach den Anschlägen von Ansbach und Würzburg sowie dem Amoklauf von München von städtischer Seite ein erhöhtes Sicherheitskonzept gefordert gewesen sei, sagte der Sicherheitsunternehmer. Die Taschenkontrollen am Einlass zum Festivalgelände habe man massiv ausweiten müssen. Zwei seiner Mitarbeiter liefen zudem auch nachts Streife am Gelände und am See. 275 Arbeitsstunden macht der Sicherheitsdienst geltend.

Der Veranstalter wiederum führte im Gegenzug auch angebliche Versäumnisse der Security auf, nachdem ihm eine stattliche Nachforderung des Wirtshauses am Auwaldsee über zusätzliche Kosten von 3000 Euro ins Haus geflattert war. Die Vorwürfe an die Gegenseite: Die Security hätte zu viele Unberechtigte in den VIP-Bereich gelassen. Alleine durch die Verköstigung hätte es so Zusatzkosten von 3500 Euro gegeben. Die Einhaltung des Rauchverbots sei nicht genügend kontrolliert worden. Die Festivalgäste hätten mit ihren Zigaretten am Gasthausboden einen Schaden zwischen 2000 und 3000 Euro verursacht. Außenloungemöbel seien zerstört worden, ebenso eine Konfettikanone, im Bad sei ein Spiegel abmontiert und gestohlen worden.
Der Sicherheitschef wies diese ganzen Punkte vehement zurück. Im Gegenteil: Man habe zwar tatsächlich zwei Gäste ohne Zugangsbändchen entdeckt, diese aber entfernt und abkassiert. Ebenso habe er höchstpersönlich seinen Mitarbeiter an Ort und Stelle entlassen, der die Gäste reingelassen habe, so der Securitychef. 

Die Richterin hielt die Vorwürfe der Beklagtenseite gegen den Sicherheitsdienst für vor Gericht sehr schwer nachweisbar. Denn nachdem man am Festivaltag doch sicher gemerkt habe, dass offenbar zu viele im VIP-Raum waren, hätte man sofort den Sicherheitsdienst informieren und auf Nachbesserung drängen müssen. Das sei offenbar unterblieben. Zudem sagte der Sicherheitschef, dass viele Punkte überhaupt nicht konkret ausgemacht gewesen seien – wie das Rauchverbot oder die Bewachung von einzelnen Gegenständen. In einem Punkt will der Securityunternehmer sogar einen Betrugsversuch mitbekommen haben und zeigte diesen bei der Polizei an: Angeblich seien beim Festival mehrere Shishas (Wasserpfeifen) kaputtgegangen, was – so könne er belegen –, gar nicht stimmt.

Nachdem die Richterin immer wieder darauf hinwies, dass es für beide Seiten ziemlich schwierig und vor allem langwierig sein dürfte, ihre Punkte zu beweisen (beide haben jeweils 25 Zeugen benannt), kam man letztlich doch einem Vergleich sehr nahe. Zähneknirschend stimmte die Klägerseite der Summe von 4800 Euro zu, um die Sache endlich vom Tisch zu bekommen. Verärgert war man dabei über das Vetorecht, das dem abwesenden Hip-Hop-Veranstalter doch zusteht. Richterin Lichtenauer mahnte dessen Anwältin Constanze Meier aber: „Raten Sie ihm dringend, das abzuschließen!“