Scheidung - Wer bekommt die Riester-Zulagen?

21.08.2012 | Stand 03.12.2020, 1:09 Uhr

Arbeitnehmer mit Kindern profitieren von hohen Riester-Fördergeldern. Doch wohin wandern die Zulagen bei einer Scheidung?

Zurzeit spendiert der Staat für jedes Kind 185 Euro dazu, für ab 2008 Geborene sind es sogar 300 Euro im Jahr. Der Sparer selbst erhält eine Grundzulage von 154 Euro. Um die kompletten Zulagen zu erhalten, müssen vier Prozent des Bruttovorjahreseinkommens jährlich in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, maximal 2.100 Euro. Diese Summe braucht man jedoch nicht alleine aufbringen, denn die staatlichen Zulagen fließen in die Berechnung des Eigenanteils mit ein.

Trennt sich ein kinderloses Ehepaar und sind beide förderberechtigt, so ändert sich in der Regel nichts – sie riestern einfach weiter und jeder erhält seine Grundzulage.

Sind Kinder da, kann es komplizierter werden. Anspruch auf die Kinderzulage hat immer derjenige Partner, der auch das Kindergeld erhält. Sollte sich durch eine Scheidung etwas am Kindergeld ändern, so müssen das die Zulagenstelle und auch der Riester-Vertragspartner erfahren. Beide Sparer erhalten dann neue Zulagen-Formulare. Meist müssen sie anschließend die Höhe ihrer Einzahlungen korrigieren.

Beispiel 1: Während der Ehe erhielten beide Ehepartner jeweils das Kindergeld sowie eine Kinderzulage für einen ihrer zwei Söhne. Nach der Scheidung wandern für beide Sprösslinge das Kindergeld und die Kinderzulagen zur Frau. Beide Elternteile müssen nun ihre Zulagen-Anträge ändern. Während sich die Frau die Kinderzulagen bei der Kalkulation des Eigenanteils anrechnen lassen kann und dadurch weniger einzahlen braucht, muss der Mann künftig seine Einzahlungen erhöhen, um wieder auf die vier Prozent Eigenanteil zu kommen.

Beispiel 2: Der Mann war berufstätig, die Gattin Hausfrau und somit nur mittelbar förderberechtigt. Nach Ablauf des Trennungsjahres verliert die Frau ihre Zulagen-Berechtigung. Sie kann dann ihren Vertrag beitragsfrei stellen und ruhen lassen und dadurch die bis dahin erhaltenen Fördergelder behalten.