Ehekirchen
Sandfang, Brücken und "Strebs"

Ehekirchener Gemeinderat stellt die Weichen für den Neubau am Allerbach und Arrondierungskanal - Beschluss zu Straßenerschließungsbeiträgen

28.05.2019 | Stand 02.12.2020, 13:52 Uhr
Die Brücke am Arrondierungskanal wird voraussichtlich im Jahr 2020 neu gebaut. −Foto: Budke

Ehekirchen (hbu) Mehrfach waren sie schon auf der Tagesordnung der Ehekirchener Gemeinderatssitzungen erschienen, die Brücken über den Allerbach und den Dinkelshausener Arrondierungskanal.

Am vergangenen Dienstag stellte Detlef Raven von WipflerPlan die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vor.

Der Donaumoos-Zweckverband möchte am Dinkelshausener Arrondierungskanal einen Sandfang errichten. Laut Planungen des Zweckverbandes soll auf einer landwirtschaftlichen Fläche in der Gemarkung Dinkelshausen ein 140 Meter langes Gerinne und zwei Absetzbecken angelegt werden. Außerdem soll ein zeitweilig wasserführender Privatgraben ebenfalls in eines der Becken abgeleitet sowie über diesen der Abfluss aus dem Sedimentfang in den Arrondierungskanal abgeleitet werden. Dazu hat der Eigentümer schon sein Einverständnis gegeben. Gemeinderat Josef Karmann (CSU) war nicht begeistert: "Gegen einen Sandfang habe ich nichts, aber ich fürchte, dort soll ein Biotop entstehen. " Dort werde sich Wasser sammeln und die angrenzenden Flächen vernässen. Paul Strixner (FW) verstand diese Befürchtung nicht: "Ich befürworte das sehr. Es ist doch gut, wenn ein Biotop entsteht . " Bürgermeister Günter Gamisch wollte die Bedenken nicht ungehört lassen und schlug vor, diese in die Stellungnahme aufzunehmen: "Nachbargrundstücke dürfen nicht vernässt werden; falls der Sandfang nicht funktioniert, soll er zurückgebaut werden; ansonsten hat die Gemeinde Ehekirchen keine Einwände. " Mit einer Gegenstimme wurde für die Stellungnahme entschieden.

Zuvor hatte Detlef Raven vom Büro WipflerPlan die Machbarkeitsstudie und Kostenschätzung bezüglich der Brücken über den Dinkelshausener Arrondierungskanal und den Allerbach vorgestellt. Bei der letztmaligen Überprüfung im Jahr 2017 wurden die Brücken als grenzwertig hinsichtlich der Haltbarkeit eingestuft und im Anschluss mit einer Beschränkung belegt, so dass sie nur noch von Fahrzeugen bis maximal drei Tonnen befahren werden dürfen. Bürgermeister Gamisch betonte, in Vorgesprächen sei schon klar geworden, dass man nur einen Neubau und kein Provisorium als vernünftige Lösung für das Problem sieht. Dazu, erläuterte Raven, müssten die alten Brücken abgebrochen werden, eine neue Gründung erfolgen und darauf die neue Brücke entstehen. Ob man mit Spundwänden arbeite, mit Bor- oder Rammpfählen, könne entschieden werden, wenn klar sei, in welcher Tiefe sich tragfähiger Boden befinde. Die derzeitige Brückenfläche betrage knapp 20 Quadratmeter und es sei mit Kosten von circa 6000 Euro pro Quadratmeter für die neue Brückenfläche zu rechnen.

So rechnete Raven die Kosten vor: Ein Neubau an der Stelle würde circa 235000 Euro kosten. Bei der Brücke über den Arrondierungskanal läge ein Neubau wohl etwa bei 190000 Euro. Der Vorteil eines Neubaus gegenüber einem Provisorium: Die voraussichtliche Förderfähigkeit von 50 Prozent - sofern die Förderung bis August beantragt würde. Der Bau könne dann im kommenden Jahr ausgeführt werden. "Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist bei einem Neubau deutlich besser", resümierte Raven. So entschied der Rat einstimmig für einen Neubau, vorausgesetzt, dass man tatsächlich die avisierte Förderung erhält. WipflerPlan wurde beauftragt, ein entsprechendes Angebot zu erstellen, das zur Vorlage bei den Behörden zwecks Beantragung der Förderung geeignet sei.

Einen einwohnerfreundlichen Beschluss fasste der Ehekirchener Gemeinderat zum Abschluss der Sitzung bezüglich Straßenerschließungsbeiträgen, bekannt als "Strebs". Danach durften Kosten für eine neue Straße auf die Anwohner erst umgelegt werden, sobald die Baumaßnahme abgeschlossen war. Dann kam die Rechnung für die Anlieger oft überraschend. Neuerdings gilt, dass Kommunen im Zeitraum von 2018 bis 2021 Ersterschließungsbeiträge für Altstraßen zwar auf betroffene Straßenanrainer umlegen können, aber nicht müssen. Hier können die Gemeinden nach eigenem Ermessen entscheiden. Ab 2021 dürfen die Kosten für Altstraßen nicht mehr mit den Anliegern abgerechnet werden. Nun war fraglich, ob nachgeforscht werden sollte, wo es noch begonnene Straßenbaumaßnahmen gibt, die vor 2021 fertiggestellt und abgerechnet werden könnten. Hier entschieden sich die Ehekirchener dagegen: Die Gemeinde wird die noch nicht endgültig fertiggestellten Straßen im Gemeindebereich nicht mehr bis zum 31. März 2021 fertigstellen, um hier die Erschließungsbeiträge von den Bürgern einzufordern.

Bauausschuss

Der Bauausschuss hatte vor der Gemeinderatssitzung getagt und drei Punkte im Ortsgebiet besichtigt:Das Leichenhaus Schönesberg ist renovierungsbedürftig.Unter anderem müssen die Scheiben neu eingekittet werden, dafür wird ein Angebot eingeholt. In Eigenleistung wird das Gebäude von innen geweißelt und die Eingangstür gestrichen. Die Fläche vor der Kirche in Buch könnte in besserem Zustand sein, hier und um die Kirchenmauer herum soll gepflastert werden. Am Ortseingang von Bonsal sei auf dem Gehweg Bewuchs vorhanden. Hier soll der Anlieger angesprochen und darum gebeten werden, gemäß Gemeindesatzung entsprechend zu reinigen. hbu