Rürup-Rente - Altersvorsorge mit Steuerkick

26.05.2010 | Stand 03.12.2020, 3:59 Uhr

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Rürup-Rente das einzige Altersvorsorgemodell mit staatlicher Förderung. Sie profitieren in der Ansparphase von großzügigen Steuervergünstigungen.

Ab 2010 können Rürup-Sparer 70 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um weitere zwei Prozent an, wobei jeweils eine jährliche Höchstgrenze von 20.000 bzw. 40.000 Euro (Ledige/Verheiratete) gilt.

Ein Beispiel: Ein Selbstständiger investiert 2010 monatlich 500 Euro. In der Steuererklärung kann er dann einen Betrag von 4.200 Euro steuermindernd ansetzen (70 Prozent von 6.000 Euro). Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 Prozent ergäbe sich dadurch eine Steuerersparnis in Höhe von rund 1.680 Euro. Das bedeutet, dass sein tatsächlicher finanzieller Aufwand für die eigene Altersvorsorge 2010 nur 4.320 Euro beträgt.

Flexibel einzahlen

Weiterer Vorteil: Sparer können die Beitragszahlungen flexibel gestalten - je nach finanzieller Situation mal mehr oder mal weniger einzahlen. Dies ist gerade für Selbstständige ein wichtiger Aspekt, da die Gewinne nicht jedes Jahr gleich sind. Deutet sich zum Jahresende ein unerwartet hoher Gewinn und damit auch eine recht hohe Steuerlast an, kann man einen zusätzlichen Sonderbeitrag zu seinem Renten-Vertrag leisten. Dieser ist dann bis zur Höchstgrenze steuerlich begünstigt. Zudem sind Rürup-Verträge in der Ansparphase bis zu bestimmten Freibeträgen unpfändbar, die mit dem Alter ansteigen und addiert werden (851c Zivilprozessordnung).

Keine Rente vor dem 60. Lebensjahr

Einige Kriterien sind vor einem Vertragsabschluss zu beachten: Die Rürup-Rente ähnelt der gesetzlichen Rentenversicherung, die Rentenzahlung darf nicht beginnen, bevor der Sparer das 60. Lebensjahr vollendet hat. Sie ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar. Der Vertrag kann jedoch so gestaltet werden, dass es eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder während der Ansparzeit und/oder während der Rentenzeit gibt. Auch eine Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist denkbar, wenn für die zusätzlichen Absicherungen nicht mehr als 50 Prozent der Beiträge verwendet werden. Alle Sonderformen gehen jedoch zu Lasten der monatlich ausgezahlten Summe bei Rentenbeginn.

Erhältlich sind unterschiedliche Produktvarianten. Sicher ist die Anlage in klassische Rentenversicherungen. Höhere Renditechancen, aber auch mehr Risiko, versprechen fondsgebundene Angebote.

Rürup-Renten-Rechner - ermitteln Sie, bei welchem Anbieter Sie mit welcher Monatsrente rechnen können.
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