Freinhausen
Rückzahlung geplant

Fläche in Freinhausen war eigentlich als Spielplatz gedacht, wird jetzt aber Baugebiet

07.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:34 Uhr

Freinhausen (PK) Wie ist das eigentlich mit den Erschließungsbeiträgen, wenn in einem Baugebiet eine bisher öffentlich genutzte Fläche ebenfalls zum Baugrundstück wird? Mit dieser Frage hatten sich die Hohenwarter Marktgemeinderäte am Montagabend zu beschäftigen.

Und sie waren sich einig, dass der Differenzbetrag - es geht im konkreten Fall um insgesamt rund 10 000 Euro - den Grundstückseigentümern in der Siedlung zugutekommen soll. Ob es eine direkte Auszahlung gibt oder das Geld auf künftige Ausbaubeiträge angerechnet wird, das ließen die Räte allerdings offen.

Der Hintergrund: Mit einer Änderung des Bebauungsplans Lindberg soll in Freinhausen ein Wohnbaugrundstück geschaffen werden, wo bisher ein - nie angelegter - Spielplatz vorgesehen war. In der näheren Umgebung gebe es bereits zwei Spielplätze, sagte Bürgermeister Manfred Russer, der Platz am Lindberg werde also nicht gebraucht. Das sahen die Gemeinderäte ähnlich, die für die Änderung des Bebauungsplans einstimmig den Satzungsbeschluss fassten. Der Nutzung als Baugrundstück steht aus Sicht des Marktes auch nicht entgegen, dass sich direkt neben der Fläche ein erst vor Kurzem neu kartiertes Biotop befindet.

Länger als mit der Planung an sich beschäftigten sich die Räte mit zwei Fragen, die Anwohner an die Gemeinde gestellt hatten. Seien für den Spielplatz bereits Erschließungsbeiträge gezahlt worden? Nein, stellte Russer klar. Und wie wirke es sich auf die bereits gezahlten Erschließungsbeiträge aus, wenn es nun einen zusätzlichen Bauplatz gibt? Hier rechnete der Bürgermeister vor, dass - wäre der zusätzliche Bauplatz schon in der ursprünglichen Kalkulation dabei gewesen - pro Quadratmeter 45 Cent weniger Erschließungskosten hätten gezahlt werden müssen. Für das gesamte Baugebiet summiere sich das auf rund 10 000 Euro. "Diese Erschließungskosten sollte man an die Anwohner zurückgeben", sagte Russer, auch wenn es sich dabei "im Grunde um eine freiwillige Leistung" handle, denn: "Wir können die Erschließung nicht noch mal neu aufrollen." Nun müsse erst einmal geprüft werden, was rechtlich möglich sei.