Reichertshausen
Rückhaltebecken: Haftung geklärt

17.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:20 Uhr

Reichertshausen (hsg) In der September-Gemeinderatssitzung war der Zaun an den Regenrückhaltebecken ein länger diskutiertes Thema gewesen, weil Anlieger in Steinkirchen gegen eine Zaunhöhe ab 1,70 bis zu zwei Metern protestiert hatten. Da darunter liegende Einzäunungen haftungsrechtlich aber nicht unproblematisch sind, wollte das Gremium keine Entscheidung treffen und sich vorsichtshalber rückversichern.

Deshalb hatte die Verwaltung beschlossen, für jedes Objekt eine Gefährdungsbeurteilung seitens eines Fachmanns durchführen zu lassen, um den Empfehlungen der Versicherungen zu genügen. Dabei müssen mehrere Umstände wie zum Beispiel die Wasserhöhe je Beckentiefe berücksichtigt werden.

Die Prüfung ergab für das kritisierte Objekt in Steinkirchen eine den Forderungen genügende Zaunhöhe von 1,50 Meter. In Pischelsdorf muss der Zaun auf einer Seite von einem Meter auf 1,50 Meter erhöht werden, was Gemeinderat Lorenz Dick (UWG) aus optischen Gründen rundum haben wollte. Dem widersprach Konrad Mayer (SPD) aus Kostengründen. Alle anderen Becken sind unproblematisch und somit nicht relevant. Somit wurde einstimmig beschlossen, das Becken in Steinkirchen rundum mit 1,50 Metern Höhe einzuzäunen. Für eine Rundumeinzäunung in Pischelsdorf wurde getrennt abgestimmt, dagegen stimmten lediglich Konrad Mayer (SPD) und Gerhard Bischoff (CSU).