München
Rückerstattungs-Kriterien für „Strabs“: bis März feststehen

18.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:00 Uhr
Rückerstattungs-Kriterien für Straßenausbaubeiträgen sollen bis März feststehen. −Foto: Christoph Soeder

Nach den Kosten für die Kinderbetreuung bringt das Kabinett eine weitere Forderung der Freien Wähler auf den Weg. Im Ministerrat geht es dabei wieder um viel Geld.

Bis März will die Staatsregierung die Kriterien für die rückwirkende Erstattung von ab Anfang 2014 gezahlten Straßenausbaubeiträgen festlegen. Dazu hat das Kabinett am Dienstag in München die Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aus dem Innen-, Finanz- und Wirtschaftsministerium eingesetzt. Welche Faktoren - etwa die Höhe des Gebührenbescheids, der Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder die soziale Lage der Zahler - zum Tragen kommen, ist noch ebenso offen wie die genaue Besetzung der Kommission.

CSU und Freie Wähler hatten sich bis zu den Koalitionsverhandlungen über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge („Strabs“) und die Rückerstattung ab 2014 lange gestritten. Im Koalitionsvertrag hatten sie sich dann auf Druck der Freien Wähler auf die Einsetzung eines maximal 50 Millionen Euro schweren Härtefallfonds geeinigt. Mit dem Geld sollen Bürger entschädigt werden, die zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 von ihren Kommunen für den Ausbau von Straßen Gebühren zahlen mussten. Im Sommer hatte der Landtag die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft.

„Der Fonds ist ein politischer Kunstgriff“, sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Damit könne bei besonderen Härten geholfen werden, es sei mehr als ein Trostpflaster. Staatsminister Florian Herrmann (CSU) betonte, dass durch den Fonds und die Kommission eine Rückerstattung überhaupt erst möglich werde, eine generelle Rückerstattung bis Anfang 2014 wäre rechtlich schwierig gewesen, weil der Termin politisch „willkürlich“ festgelegt sei.

Die Kommunen, die bisher die Gebühr verlangten, erhalten als Ersatz für künftig fehlenden Einnahmen im kommenden Jahr 100 Millionen Euro. Ab 2020 stehen - dann für alle Kommunen - jährlich 150 Millionen Euro aus der Staatskasse für Straßenausbaukosten zur Verfügung.

Die Straßenausbaubeiträge waren seit Jahren umstritten. Denn bei der Sanierung von Gemeindestraßen flatterten den Anliegern oft hohe Rechnungen ins Haus - was viele nur mit großen Mühen zahlen konnten. Außerdem waren die Einwohner wohlhabender Kommunen privilegiert; in München etwa gab es die Ausbaubeiträge nicht. Dennoch hatte sich die CSU im Landtag jahrelang gegen die Abschaffung gesperrt.

Koalitionsvertrag

dpa