München
Rosenheimer Wiesn: Entscheidung über Sicherheitskosten

19.06.2019 | Stand 02.12.2020, 13:42 Uhr

Wer zahlt die Sicherheitskosten bei Volksfesten? In Rosenheim bahnt sich ein Rechtsstreit an - ein richtiger Streit ist es allerdings gar nicht. Denn Kläger und Beklagte wollen einvernehmlich das Verfahren.

Die Terrorgefahr und entsprechend erhöhte Sicherheitsvorkehrungen haben die Kosten für Volksfeste in die Höhe getrieben. Nun wird sich ein Gericht damit befassen, wer zahlen muss. Konkret geht es um die Rosenheimer Wiesn. Das traditionelle Herbstfest in der oberbayerischen Stadt lockt alljährlich rund eine Million Besucher an, dauert wie die Münchner Wiesn 16 Tage und beginnt schon Ende August.

Der Wirtschaftliche Verband der Stadt und des Landkreises Rosenheim (WV) als Veranstalter klagt wegen der zusätzlichen Kosten gegen die Stadt Rosenheim. Die Klage sei eingegangen, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts München am Mittwoch. Die Kammer bemühe sich um eine zügige Entscheidung. Das „Oberbayerische Volksblatt (OVB)“ hatte zuerst darüber berichtet.

Dabei sind Kläger und Beklagte ungewöhnlich einig. „Die Rechtsprechung hierzu ist bislang uneinheitlich“, teilte die Stadt mit. „Um für beide Seiten Planungssicherheit für die Zukunft zu gewährleisten, haben die Stadt Rosenheim und der WV im Zuge mehrerer Gespräche einvernehmlich entschieden, die Rechtslage hinsichtlich der Kostentragung gerichtlich klären zu lassen.“

Bereits seit 2016 gelten nach Angaben eines Stadtsprechers für das Herbstfest verschärfte Sicherheitsauflagen, die stetig angepasst würden. Unter anderem muss der Veranstalter Sperren aufstellen und soll dafür die Kosten tragen.

Nach dem Amoklauf in München und den islamistischen Anschlägen unter anderem auf den Berliner Weihnachtsmarkt und in Nizza waren 2017 die Sicherheitsvorkehrungen auf vielen Volksfesten verschärft worden. Das Münchner Oktoberfest ist seitdem eingezäunt und es gibt an den Eingängen Kontrollen. Um die Wirte für die erhöhten Kosten zur Kasse zu bitten, führte die Stadt München - die anders als die Stadt Rosenheim selbst Festveranstalter ist - eine Umsatzpacht für die Wirte ein. Wegen der Komplexität der Regelung gab es diverse Rück- und Nachzahlungen, das System soll dieses Jahr vereinfacht werden.

Ob sich ein mögliches Urteil für Rosenheim in München und anderswo auswirkt, ist offen. Für Rosenheim selbst hielt der Stadtsprecher auch bei einer raschen Entscheidung Konsequenzen schon für dieses Jahr für eher unwahrscheinlich. „Ob wir das vor dem Herbstfest hinbekommen, wage ich zu bezweifeln - auch vor dem Hintergrund, dass die Sicherheitsmaßnahmen einen hohen Personalaufwand haben und einen zeitlichen Vorlauf brauchen.“

Wirtschaftlicher Verband Rosenheim

Mitteilung der Stadt Rosenheim

Bericht im OVB

Herbstfest Rosenheim

dpa