Risikolebensversicherung - Raucher zahlen dreimal so viel

06.06.2014 | Stand 02.12.2020, 22:36 Uhr

Wer im Todesfall seine Familie finanziell absichern möchte, benötigt dringend eine Risikolebensversicherung. Nichtraucher zahlen deutlich geringere Beiträge.

Wer im Todesfall seine Familie finanziell absichern möchte, benötigt dringend eine Risikolebensversicherung. Nichtraucher zahlen deutlich geringere Beiträge.

Ein Hauptfaktor für die Prämie einer Risikolebensversicherung ist die gewählte Versicherungssumme. Dies ist aber bei weitem nicht das einzige Kriterium. Darüber hinaus sind auch diese Aspekte ausschlaggebend: Alter, Gesundheitszustand, Laufzeit, Beruf, Provisionshöhe und Gebühren. Aber auch, ob der Versicherungsnehmer eine Risikosportart betreibt. Daneben wird der Monatsbeitrag in die Höhe getrieben, wenn eine Person regelmäßig raucht.

Raucher werden zur Kasse gebeten
Wie hoch der Spareffekt eines Nichtrauchers ausfällt, verdeutlicht eine Studie des Analysehauses Morgen & Morgen. Ein 30-jähriger kaufmännischer Angestellter verzichtet auf den Glimmstängel und möchte seine Frau und sein Kind abgesichert wissen. Dabei soll seine Familie bei dreißigjähriger Vertragslaufzeit im Todesfall 200.000 Euro erhalten. Anbieter mit Top-Bewertungen, wie die Hannoversche, Europa oder Allianz, nehmen hierfür monatlich 13 Euro. In ganz andere Regionen dringen dagegen Raucher vor. So müsste der gleiche Familienvater als Raucher bei der Europa Versicherung 28 Euro bezahlen, bei der Allianz käme er gar auf 46 Euro. Eine gesunde Lebensweise wird also von den Versicherern honoriert. Generell gilt: Ein Angebotsvergleich ist unverzichtbar. Bei identischem Leistungsumfang variieren die Preisunterschiede um bis zu 400 Prozent.

Lügen haben kurze Beine
Die Grundlage für den Nichtrauchertarif ist die von der versicherten Person abgegebene Nichtrauchererklärung. Aus Sicht der Versicherungsgesellschaften ist ein Nichtraucher, wer in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung kein Nikotin durch Rauchen zu sich genommen hat und beabsichtigt, das auch in Zukunft so zu tun. ?Wer nach Vertragsschluss Raucher wird, muss diesen Umstand unverzüglich schriftlich bei der Versicherung anzeigen?, sagt Bianca Boss, Vorsorgeexpertin beim Bund der Versicherten. Dann erfolgt eine Umstellung auf den Rauchertarif. Wer sich allerdings fälschlicherweise als Nichtraucher ausgibt, könnte im Ernstfall leer ausgehen. Die Hannoversche zeigt sich hierbei jedoch kulant. Hier wird dann die Leistung auf diejenige Summe reduziert, die bei dem eingezahlten Beitrag fällig wäre, wenn der Versicherungsvertrag für einen Raucher abgeschlossen wäre.

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