Neuburg
Ring-Urteil: Eindeutige Ablehnung

13.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:02 Uhr

Neuburg (r) Jetzt ist es amtlich: Das Verwaltungsgericht München hat am Donnerstag die Klage des Aktionsbündnisses für einen Einbahnring gegen die Stadt Neuburg abgewiesen.

Beide Parteien sind über die Entscheidung informiert.

Die 7. Kammer mit drei Berufsrichtern und zwei Laien hatte in der Verhandlung am Mittwoch bereits erklärt, dass in dem vom Staat "übertragenen Wirkungskreis" ein Bürgerentscheid nicht zulässig sei. "Die Sache ist ziemlich eindeutig", ergänzte gestern ein Pressesprecher des Gerichts, das Straßenverkehrsrecht gelte als besonderes Sicherheitsrecht, das nicht geändert werden könne. Das Gericht sehe einen Probebetrieb grundsätzlich als problematisch, weil er "Gefährdungspotenzial" mit sich bringe. Das sei der Fall, wenn die jahrelang gewohnte Verkehrsführung an vielen Stellen mit neuen Schildern geändert werde. Etwa ein Fußgängerüberweg über zwei Einbahnspuren gehe aus Sicherheitsgründen überhaupt nicht.

Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Christine Gibbons würdigte den Einsatz der Bürgerinitiative mit dem Ziel einer Verkehrsverbesserung als "anerkennenswert".

Das schriftliche Urteil wird möglicherweise ergänzend auf die inhaltlichen Vorschläge der Ring-Befürworter eingehen. Berufung zum Verwaltungsgerichtshof ist möglich. Ob das Aktionsbündnis diesen Weg geht, ist fraglich. Man werde sich eingehend beraten, sagte SPD-Stadtrat Horst Winter.