Riester-Zulagen - Rückforderungen sind möglich

06.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:43 Uhr

Dieses Jahr wurden bislang Riesterzulagen in Höhe von rund drei Milliarden Euro ausgezahlt. Davon wurden 120.000 euro enteder ganz oder teilweise zurückverlangt.

Normalerweise können sich Riester-Sparer Jahr für Jahr über neue staatliche Zulagen für ihre Zusatz-Rente freuen. Nur ein kleiner Teil der Riester-Verträge ist von einer Rückforderung betroffen, heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Nach der Auswertung für das letzte geprüfte Beitragsjahr (2013) wurden in 93 Prozent aller geprüften Fälle Zulagen zu Recht und zeitnah gezahlt. Nur in 5,2 Prozent der Fälle wurden die Zulagen vollständig zurückgefordert (ohne Kündigungsfälle). Eine teilweise Zulagenrückforderung erfolgte in 1,8 Prozent der Fälle.

Eine teilweise Rückforderung erfolgt z.B. dann, wenn der Anleger den erforderlichen Mindesteigenbeitrag nicht erbracht oder mehrere Riester-Verträge abgeschlossen hat und eine Umbuchung der Zulagen erforderlich ist. Diese Umbuchung erfolgt durch eine Rückforderung und eine erneute Auszahlung. Eine vollständige Rückforderung wird vorgenommen, wenn der Anleger die Voraussetzungen für eine Zulage nicht erfüllt oder eine vorzeitige Auszahlung des Vermögens erfolgt. Beim Zulageverfahren handelt es sich um ein überwiegend vollmaschinelles Verfahren.

Bei der Beantragung und Gewährung der Riester-Zulage vertraut die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zunächst auf die Richtigkeit der Angaben des Anlegers im Zulageantrag. Nur so kann eine zeitnahe und kosteneffiziente Auszahlung der Zulage sichergestellt werden. Im Idealfall gehen die Zulageanträge per Datensatz bei der ZfA ein, werden berechnet, und die Zulage wird zum nächsten Zahltermin an den Anbieter ausgezahlt, ohne dass dies zu einem manuellen Prozess führt.

Allerdings prüft die ZfA auch, ob die Riester-Zulagen zu Recht gezahlt wurden. Bei bestimmten Konstellationen fordert die ZfA Zulagen zurück, zum Beispiel:

Keine Zulagenberechtigung durch Wechsel in die Selbständigkeit
Wer aus einem Angestelltenverhältnis in eine selbständige Tätigkeit wechselt, verliert den unmittelbaren Zulagenanspruch.

Höheres Gehalt
Wer mehr verdient, muss auch mehr Geld in den Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Vergisst man bei einem Gehaltssprung die Anpassung, droht die Rückzahlung von bereits erhaltenen Fördergeldern.

Keine Aktualisierung des Dauerzulagenantrags
Der Zulagenantrag ist der Schlüssel zur Förderung. Auf ihm sind sämtliche Informationen zu Familienstand, Steuernummer, Familienkasse etc. aufgeführt. Fehlerhafte Angaben können die Zulagen gefährden.

Scheidung
Mittelbar Zulagenberechtigte verlieren durch die Scheidung den Anspruch auf Förderung. Zudem muss geklärt werden, wer die Kinderzulagen erhält.

Umzug
In der Regel führt ein Umzug zur Änderung der Familienkasse. Dies sollte dem Riester-Anbieter umgehend mitgeteilt werden

Riester-Sparer haben einige Mitwirkungspflichten

Haben sich bei ihm Änderungen in seinen Verhältnissen ergeben, die Auswirkungen auf die Riester-Förderung haben, hat er diese möglichst zeitnah seinem Anbieter mitzuteilen. Dieser wiederum informiert die ZfA über den geänderten Sachverhalt. So kann schon im Vorfeld verhindert werden, dass Zulagen zu Unrecht gewährt werden oder Unklarheiten über die Förderberechtigung entstehen.

Grundsätzlich darf die ZfA Riester-Zulagen zurückholen, wenn die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt werden. Allerdings liegt die Frist für die Rückforderung bei vier Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Zulage beantragt wurde. So dürfen Zulagen für das Jahr 2010, die 2011 beantragt wurden, maximal bis zum 31.12.2015 zurückgefordert werden.

Für den Anleger besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Festsetzungsverfahrens die Zulagenrückforderung überprüfen zu lassen. Stellen die Sachbearbeiter der ZfA während dieser Überprüfung fest, dass nunmehr die Voraussetzungen für die Zahlung der Zulage vorliegen, wird die zuvor zurückgeforderte Zulage ganz oder teilweise wieder ausgezahlt.

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