Riester-Rente - Zulagen zurückholen

19.04.2012 | Stand 03.12.2020, 1:35 Uhr

Viele Mütter haben Fördergelder verloren, weil sie der Rentenversicherung keine Kindererziehungszeiten gemeldet haben. Wie bekommt man die Zulagen zurück?

Im Jahr 2011 buchte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) rund 490 Millionen Euro von bereits ausgezahlten Riester-Fördermitteln zurück auf ihre eigenen Konten. Betroffen waren unter anderem Mütter in Elternzeit. Denn während der Elternzeit müssen Riester-Sparer mindestens den Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr in ihren Vertrag einzahlen, um die vollen Zulagen zu erhalten. Bleibt der Eigenbeitrag aus, gehen die Riester-Fördergelder verloren.

Die ZfA buchte aber auch Fördergelder aus Riester-Verträgen zurück, in die betroffene Eltern mehr als 60 Euro Mindestbeitrag eingezahlt hatten. Hier lag der Grund darin, dass sie dem Rentenversicherungsträger ihre Kindererziehungszeiten nicht mitgeteilt hatten. Waren sie vor der Elternzeit berufstätig, so galten sie als unmittelbar förderberechtigt, weil sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Während der Elternzeit entfällt aber die Pflichtversicherung. Ergab nun die Prüfung der Förderberechtigung durch die ZfA, dass keine Pflichtversicherung und somit auch kein Zulagenanspruch mehr bestand, so forderte die Zulagenstelle gezahlte Riester-Gelder zurück.

Fördergelder verloren haben aber auch Mütter, die vor ihrer Elternzeit lediglich mittelbar förderberechtigt waren, weil sie über ihren Ehegatten Anspruch auf Riester-Förderung besaßen. In diesem Fall waren keine Eigenbeiträge zu leisten. Allerdings war vielen Frauen nicht klar, dass sie mit Beginn der Elternzeit eigene Beiträge in ihren Riester-Vertrag einzahlen müssen, weil sich ihr Versicherungsstatus von mittelbar auf unmittelbar förderberechtigt änderte. Viele vergaßen den Eigenbeitrag und verloren damit die Zulagenberechtigung. Folgerichtig buchte die ZfA die gezahlten Riester-Zulagen zurück.

Elternzeit ändert nichts am Riester-Status

Um dieses Durcheinander zu beenden, änderte der Gesetzgeber zu Beginn dieses Jahres die Rechtslage. Nunmehr müssen alle, also auch die mittelbar Förderberechtigten, einen Sockelbeitrag von mindestens 60 Euro pro Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen. Durch die Elternzeit ändert sich der Riester-Status nun nicht mehr.

Tipp: Vorsorge-Sparer, denen ihr Riester-Status nicht klar war und bei denen deshalb Zulagen zurückgebucht wurden, können bis Ende 2012 fehlende Beiträge nachzahlen bzw. die noch nicht gemeldete Kindererziehungszeit ihrem Rentenversicherer mitteilen. Die Zentrale Zulagenstelle wird dann zustehende Fördergelder erneut auszahlen.

Kinderzulage puscht Zusatzrente

Mütter profitieren von hoher Riester-Förderung für Kinder und können so eine sinnvolle Zusatzrente erwerben. Ist der Nachwuchs ab 2008 geboren, zahlt der Staat 300 Euro Zulage pro Kind. Eine Mutter mit zwei Kleinkindern kann so inklusive Grundzulage von 154 Euro jährlich 754 Euro Fördergelder einstreichen. Zahlt die Frau 30 Jahre lang monatlich 100 Euro in eine klassische Riester-Rentenversicherung ein, so prognostiziert zum Beispiel Postbank Leben eine monatliche Rente von 244 Euro, Cosmos Direkt von 238 Euro, Huk24 und Hanse Merkur je 236 Euro und die Hannoversche Leben 234 Euro. Das Gute: Der Jahresbeitrag von 1.200 Euro mindert sich um die erhaltenen Zulagen von 754 Euro. Unterm Strich verbleibt ein Eigenbeitrag von 446 Euro – monatlich also nur 37 Euro.