Riester-Rente - Wie Freiberufler Förderung erhalten

02.06.2012 | Stand 03.12.2020, 1:25 Uhr

Selbstständige und Riester-Zulagen – das muss sich keineswegs ausschließen. Zwar müssen Selbstständige ihre Altersvorsorge in der Regel ungefördert finanzieren, doch es gibt Ausnahmen.

Normalerweise ist die Riester-Rente nur für gesetzlich pflichtversicherte Beschäftigte gedacht, also für alle Arbeitnehmer und Angestellte. Freie Berufe wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Notare, die in eine berufsständische Versorgungskasse einzahlen, gehen in der Regel leer aus. Das gleiche gilt für Gewerbetreibende, die ausschließlich private Altersvorsorge betreiben. Für diese Berufsgruppen ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung Geld fürs Alter anzusparen. Doch den über vier Millionen Freiberuflern und Selbstständigen in Deutschland bieten sich einfache und legale Möglichkeiten, um dennoch von Riester-Förderung zu profitieren.

Riester via Ehe-Partner

Verheiratete, deren Partner einen Riester-Vertrag besparen, kommen in den Genuss der Förderung. Voraussetzung dafür ist, dass der förderungsberechtigte Ehepartner einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzt und darauf die notwendigen Mindestbeiträge einzahlt. Der selbstständige Gatte darf in diesem Fall einen separaten Riester-Vertrag abschließen und ebenfalls Fördermittel beantragen. Das funktioniert, wenn er mindestens 60 Euro pro Jahr in den Vertrag einzahlt. Beitragsfreie Zulagenverträge sind seit 2012 nicht mehr erlaubt. Der mittelbar förderberechtigte Ehepartner erhält die jährliche Grundförderung von 154 Euro. Allerdings reichen Mindestzahlungen nur für eine Minirente. Wer höhere Rentenleistungen anstrebt, der sollte die Beitragszahlungen aufstocken.

Riester via Minijob

Verheiratete Selbstständige können auch als unmittelbar Förderberechtigte an Riestergelder gelangen. Das funktioniert so: Der selbstständige Partner stellt seinen nicht berufstätigen Gatten als Minijobber in seiner Firma an. Verzichtet dieser im Gegenzug auf seine Rentenversicherungsfreiheit und stockt den pauschalen Rentenbeitrag seines Chefs aus eigener Tasche auf 19,6 Prozent auf, eröffnet sich die Möglichkeit der Riester-Rente, weil der Partner nun als pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Er muss zwar jeden Monat ein paar Euro an die Rentenkasse abführen, aber dieser Trick beschert beiden den Anspruch auf Riester-Förderung. Der Minijobber ist jetzt unmittelbar, der Ehepartner mittelbar zulagenberechtigt. Besitzen die Eheleute ein neugeborenes Kind erhalten sie insgesamt 608 Euro jährlich an Riester-Förderung.

Neben Geldgeschenken winken dem Paar attraktive Steuervergünstigungen. Beide können bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro an Riester-Zahlungen als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Peter Kauth von Steuerrat24 weist allerdings auf eine Einschränkung hin: Der Sonderausgabenabzug kommt nur für den unmittelbar begünstigten Ehegatten in Betracht. Der Ehegatte mit abgeleitetem Zulagenanspruch besitze hingegen keinen Steuerbonus. Schöpft aber der unmittelbar förderberechtigte Partner den Steuerhöchstbetrag nicht durch eigene Beiträge und Zulagen aus, so kann er zusätzlich die Riester-Prämien seines Ehegatten absetzen. Bei hohen Einkünften können beide somit rund 1.000 Euro an Steuern sparen.

Die Aufstockung des pauschalen Rentenbeitrags bringt Minijobbern weitere Vorteile: Sie erwerben Ansprüche auf das volle Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung wie Erwerbsminderungsrente, vorgezogene Altersrente oder Rehabilitationsleistungen (Kuren). Zudem erhalten sie eine geringfügig höhere Altersrente sowie eine Gutschrift auf Pflichtbeitragsmonate auf ihrem Rentenkonto. Wer beispielsweise einen Minijob mit 400 Euro Monatsverdienst ein ganzes Jahr lang ausübt, der steigert seinen Rentenanspruch dank Aufstockung von 3,33 auf 4,36 Euro pro Monat im Westen und von 2,96 auf 4,42 Euro Monatsrente im Osten, rechnet Kauth vor.

Riester via Künstlersozialversicherung

Anspruch auf Riester-Förderung haben auch Künstler und Freiberufler, die im Rahmen der Künstlersozialversicherung freiwillig pflichtversichert sind. Schauspieler, Journalisten, Graphiker oder Musiker erhalten wie alle Riester-Sparer die jährliche Grundförderung von 154 Euro sowie bei eigenem Anspruch auch die Kinderförderung von 185 bzw. 300 Euro pro Jahr. Zusätzlich können die Gesamteinzahlungen bis zur Höhe von 2.100 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden.

Fondsgebundene Riester-Verträge für Langzeitsparer

Beträgt der Sparhorizont 20 Jahre und mehr, können Riester-Sparer die Renditechancen von Investmentfonds nutzen. Wer beispielsweise 35 Jahre lang monatlich 133 Euro (entspricht einem Jahresgehalt von 40.000 Euro) in eine fondsbasierte Riester-Rente einzahlt, dem prognostiziert die Alte Leipziger Versicherung bei vier Prozent jährlicher Rendite eine lebenslange Rente von 411 Euro, die Continentale veranschlagt 384 Euro, Cosmos Direkt 382 Euro und HDI Gerling bzw. Stuttgarter Versicherung je 377 Euro.

Positiv: Erträge und Kursgewinne von Riester-Fonds bleiben während der gesamten Ansparphase von Abgeltungsteuer verschont – das beflügelt den Zinseszinseffekt und hebt die Rendite. Im Rentenalter unterliegen die ausgezahlten Leistungen allerdings zu 100 Prozent der Einkommensteuer.