Rentner zündet Nachbarn an - Angeklagter kann sich an nichts erinnern

03.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:06 Uhr

Nürnberg (dpa/lby) Mit einem Bunsenbrenner soll er seinen Nachbarn in Brand gesteckt haben. Im Prozess um versuchten Mord vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat sich der angeklagte Rentner am Donnerstag allerdings auf Erinnerungslücken berufen.

Die Tat selbst bestreite er gar nicht; erinnern könne er sich an die Ereignisse vom Januar vor der Wohnungstür seines Nachbarn aber nicht mehr, sagte die Anwältin des 63-Jährigen beim Prozessauftakt.

Grund könne eine Chromosomenstörung des Mannes sein, die ihn in eine Art Rauschzustand versetzt habe. Laut Anklage ging dem Anschlag in Seubersdorf (Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz) ein monatelanger Nachbarschaftsstreit um eine gestutzte Hecke voraus.

Laut den Ermittlungen klingelte der Angeklagte am Tag der Tat bewaffnet mit Axt, Bunsenbrenner und Pistole an der Haustür seines 65 Jahre alten Nachbarn. Als dieser die Tür öffnete, soll der Rentner den Mann mit einem brennbaren Lösungsmittel bespritzt und die Flüssigkeit mit dem Bunsenbrenner angezündet haben.

Das Opfer erlitt Brandverletzungen im Gesicht, an den Oberschenkeln und Händen. Eine Nachbarin und deren Sohn konnten den 63-Jährigen überwältigen. Opfer und Täter lagen anschließend mehrere Tage lang im künstlichen Koma. Das Opfer trägt zum Schutz der Narben an den Händen bis heute Kompressionshandschuhe. Wegen einer psychischen Erkrankung könnte der 63-Jährige vermindert schuldfähig sein.

Nachbarn haben derweil ein ganz unterschiedliches Bild von dem Angeklagten gezeichnet. Während einer der Zeugen den Rentner einen Menschen nannte, der andere gerne beleidige, sprach ein anderer Nachbar von einem „netten und freundlichen Kerl“. Die Ehefrau des Angeklagten verwies ebenfalls auf die Krankheit ihres Mannes; dadurch sei der 63-Jährige oft gereizt gewesen. In Briefen aus der Untersuchungshaft hat sich der Angeklagte inzwischen bei seinem Opfer entschuldigt. Zudem hat er dem Mann 25 000 Euro Schmerzensgeld gezahlt.