Schwabach
Rentner vergeht sich an siebenjähriger Enkelin

Amtsgericht Schwabach verurteilt 76-jährigen Mann aus Allersberg zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung

17.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:07 Uhr

Schwabach/Allersberg (rsc) Wegen sexuellen Missbrauchs seiner siebenjährigen Enkelin hat das Amtsgericht Schwabach einen 76-jährigen Mann aus Allersberg zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Richter Reinhard Hader hat die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Außerdem muss der Rentner jeweils 2000 Euro an die Eltern des Kindes und an eine Schwabacher Jugendhilfeeinrichtung zahlen.

Der Prozess spitzte sich letztlich auf die Frage zu, ob es sich um einen besonders schweren Fall des sexuellen Missbrauch von Kindern handelt oder nicht. Hader folgte dabei dem Antrag der Staatsanwältin. "Er hat es schamlos und brutal ausgenützt, dass er mit dem Kind alleine war", sagte Hader in seiner Urteilsbegründung, "Obwohl er seine Enkelin besonders schützen hätte sollen, hat er zu ihren Lasten ausschließlich den eigenen Trieb ausgelebt", fügte der Richter hinzu. Außerdem seien der Verlauf und die Dauer der Missbrauchshandlungen zu bewerten, erklärte der Richter. "Das ist ganz sicher ein schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs."

Als Gründe für die Bewährung nannte Hader das uneingeschränkte Geständnis des Angeklagten, das Alter und die Tatsache, dass sich der 76-Jährige seit Januar in einer Therapie befinde. Das Geständnis sei doppelt wertvoll, stellte Verteidiger Roger Bitsch fest, denn die Enkelin müsse deshalb nicht vor Gericht aussagen.

Einträge des Rentners im Strafregister gab es nicht. Das war aber durchaus verwunderlich. Denn im Laufe der Verhandlung wurde mehrmals ein Missbrauch am heute 46-jährigen Sohn des Angeklagten thematisiert. Dieser Missbrauch wurde zwar von dem 76-jährigen Allersberger eingeräumt, damals aber offenbar nicht juristisch verfolgt.

Jetzt hat der Rentner auch seine Enkelin zum Opfer gemacht. Eine tragische Familiengeschichte also, die vermutlich sogar noch umfangreicher sein könnte. Schließlich gab es vor langer Zeit auch einen weiteren Missbrauchsverdacht innerhalb der Familie, was vor dem Amtsgericht Schwabach aber ebenfalls nicht ausführlicher behandelt wurde. Die aktuellen Vorwürfe der Staatsanwaltschaft räumte der 76-Jährige zu Beginn der Verhandlung umfassend ein. "Was soll ich sagen: Das, was vorgelesen wurde, stimmt." Er könne sich sein Handeln nicht erklären, antwortete der Mann auf eine entsprechende Frage des Richters. "Normal ist es nicht", räumte er ein.

Dass die psychischen Auswirkungen der Tat auf die Enkelin nicht schlimmer als ohnehin ausgefallen sind, liegt vor allem an der Reaktion der Eltern. Als das Mädchen einen Tag nach dem Aufenthalt bei den Großeltern ein auffälliges Verhalten zeigte, forschte die Mutter nach. So offenbarte sich das Kind schnell und die Polizei wurde eingeschaltet. Die ärztliche Untersuchung und die Spurensicherung ergaben "biologisches Material des Großvaters", wie es vor Gericht hieß.

Aufgrund des in dieser Zeit besonders aggressiven Verhaltens ihrer Tochter suchten die Eltern umgehend die Hilfe einer Psychologin. "Heute hat sie es anscheinend überwunden", erklärte ihr Vater als Zeuge. Kontakt zu den Großeltern gebe es keinen mehr. "Die Familie ist zerbrochen", konstatierte Reinhard Hader und sah das Trauma für die Enkelin noch nicht als endgültig bewältigt an.

Sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage akzeptierten das Urteil. Alle erklärten den Verzicht auf Rechtsmittel.