Rente - Steuergünstig in Fonds anlegen

26.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:30 Uhr

Die große Frage lautet: Was lohnt sich steuerlich mehr - eine fondsgebundene Rentenversicherung oder ein Fondssparplan? Steuerliche ist die Fondsrente die bessere Wahl.

Wer die private Altersvorsorge mit Fonds gestalten will, kann zwischen fondsgebundener Rentenversicherung oder Fondssparplan wählen. In beiden Fällen ist das Sparen mit kostengünstigen ETF-Produkten möglich. Die Versicherung WWK startete jüngst eine Fondsrente auf ETF-Basis, die signifikante Kostenvorteile gegenüber klassischen Fondsrenten aufweist. Die Gesellschaften Ergo und Interrisk bieten ähnliche Produkte. Im Gegensatz dazu sind herkömmliche Fondssparpläne mit ETFs praktisch bei jeder Bank erhältlich. Anders als klassische Aktienfonds wird ein ETF ausschließlich über die Börse gehandelt. Dabei fallen Börsenspesen an.

Tipp: Manche Direktbanken stellen ETFs ohne Order- und Depotgebühren bereit. Die ING-Diba offeriert die gesamte Palette ohne Kaufkosten, Comdirect hält ausgewählte ETF zum Nulltarif vor.

Bei der Steuer haben ETF-Rentenversicherungen die Nase vorn

Neben der Kostenfrage spielt für viele Vorsorgesparer der Steueraspekt eine wichtige Rolle. Niemand möchte im Alter von hohen Steuerzahlungen belastet werden. Mehrere Aspekte sind dabei für wichtig:

1. Ansparphase: Während der Einzahlphase sind die Steuervorteile gering. Weder die Beiträge in einen ETF-Sparplan noch in eine ETF-Fondsrente können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Eine Ausnahme ist bei Riester-Rentenversicherungen möglich, doch bislang offeriert kein Anbieter eine geförderte Rentenversicherung auf ETF-Basis. Einen Vorteil verbuchen private Rentenversicherungen aber trotzdem für sich: Kapitalumschichtungen von einem ETF zu einem anderen sind nicht abgeltungssteuerpflichtig. Damit können Sie Ihre Anlagestrategie im Rahmen des Versicherungsmantels kostenfrei an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Bei ETF-Sparplänen geht dies nicht. Hier sind die Gewinne bei einer Umschichtung stets steuerpflichtig.

2. Kapitalauszahlung: Bei Auszahlung des Sparguthabens ergeben sich allerdings deutliche Unterschiede. Entscheiden Sie sich ab dem 62. Lebensjahr für die Kapitalauszahlung, müssen Sie nur die Hälfte des Ertrags, also Ablaufleistung minus eingezahlter Beiträge, mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Haben Sie als Rentner einen Steuersatz von 25 Prozent, fallen unterm Strich nur 12,5 Prozent Steuern auf den Gesamtertrag an. Beträgt der Gewinn Ihrer Rentenversicherung 20.000 Euro, gingen also nur 2.500 Euro ans Finanzamt. Beim ETF-Sparplan fallen hingegen bei Verkauf der Fondsanteile 25 Prozent Abgeltungssteuer an plus Solidarbeitrag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuerbelastung ist also mindestens doppelt so hoch.

3. Rentenphase: Auch wenn Sie sich für regelmäßige Rentenzahlungen entscheiden, erzielt die ETF-Rentenversicherung finanzielle Vorteile. Die Zahlungen aus der Fondsrente sind nämlich nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem regulären Rentenbeginn mit 67 Jahren brauchen Sie nur 17 Prozent der Zahlungen beim Finanzamt abzurechnen, starten Sie bereits mit 65 Jahren, sind es 18 Prozent. Damit sind Sie besser gestellt als beim klassischen Fondsentnahmeplan, bei dem 25 Prozent Abgeltungssteuer auf realisierte Fondsgewinne anfallen.

Private Rentenversicherungen auf ETF-Basis sind steuergünstiger als klassische Fondssparpläne. Zwar erzielt der Fondssparplan Kostenvorteile gegenüber der Fondspolice, nach Steuern ändert sich aber das Blatt. Als Faustregel gilt: Je öfter Sie Ihre Fondsguthaben während der Sparphase umschichten und je länger die Auszahlphase läuft, desto mehr neigt sich die Waage zugunsten der ETF-Rentenversicherung.

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