Beilngries
Regeln für Bauherrn

Beschluss zu einfachem Bebauungsplan gefasst

18.05.2018 | Stand 02.12.2020, 16:22 Uhr

Beilngries (rgf) Einen wichtigen Schritt haben die Beilngrieser Stadträte am Donnerstabend hinsichtlich der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans für das Stadtgebiet gemacht.

Auf diesem Wege soll bekanntlich die umstrittene Nachverdichtung mit klaren Vorgaben versehen werden.

Vor zwei Wochen hatten Planer Adrian Merdes und Fachmann Gerhard Schreiber bereits umfassend über die Konzeption informiert (wir berichteten). Bis zur aktuellen Sitzung hatten die Fraktionen dann noch die Gelegenheit, Änderungswünsche einzubringen. Das taten sie auch, wie Merdes erläuterte. In einigen Punkten wurde die ursprüngliche Planung noch einmal angepasst. So wurde eine Fläche am Gaisbergweg aus dem Geltungsbereich herausgenommen, dort darf auch weiterhin nicht gebaut werden. Für die Bereiche I (Ringstraße/Ingolstädter Staße/Alte Ingolstädter Straße) und X (Mittelmühle), in denen man großes Potenzial für die Nachverdichtung sieht, sollten von vorne herein andere Vorgaben bezüglich der Mindestgrundstücksgrößen gelten als in den weiteren Bereichen. Die Werte wurden nun noch einmal etwas angepasst. Außerdem wurde beschlossen, aus dem sehr großen Bereich III (Sandsiedlung) auf Höhe Freibad/Sportplatz noch einmal einen Teilbereich IIb herauszunehmen. Dort gelten nun die gleichen - strengeren - Bedingungen wie in Bereich II, mit dem einzigen Unterschied, dass die Grundflächenzahl nicht auf 0,3, sondern auf 0,4 festgelegt wird.

Eine weitere Änderung, die von den Planern eigentlich nicht empfohlen worden war, betrifft die Begrenzung der Baukörperlänge und -tiefe in Bereich VIII (Neumarkter Straße/Kevenhüller Straße/Utzmühlstraße) sowie der Baukörperlänge in Bereich X auf jeweils 40 Meter. Außerdem wurde die Abgrenzung zwischen Bereich I und II um eine Straßenzeile verschoben. Es wurde auch festgelegt, dass durch eine Grundstücksteilung keine Verhältnisse entstehen dürfen, die den Festlegungen des Bebauungsplans widersprechen. Und die Kniestockhöhe bei Dachgeschossen in den Bereichen II/IIb und V (Gaisberg) darf maximal einen Meter betragen. Die Konzeption, in die all diese Änderungen eingearbeitet sind, wurde vom Gremium einstimmig beschlossen. Anton Bauer (BL/FW) lobte ausdrücklich, dass hier alle Fraktionen gut mit einbezogen worden seien. Auch Bürgermeister Alexander Anetsberger bedankte sich dafür, dass alle an einem Strang gezogen hätten. Nun werden die Planunterlagen ausgearbeitet, dann startet das Beteiligungsverfahren, in dem auch die Bürger gefragt sind.