München
Regel für erkältete Schüler: Maskenpausen in Schulen möglich

13.11.2020 | Stand 02.12.2020, 10:09 Uhr
Eine Schülerin sitzt in Münster mit einer Mund- und Nasenmaske im Klassenzimmer. In Nordrhein-Westfalen hat die Schule nach den Sommerferien wieder begonnen - mit Maskenpflicht im Unterricht. −Foto: Guido Kirchner/dpa

Schülerinnen und Schüler ab der fünften Klasse dürfen bei einer leichten Erkältung künftig ohne Gang zum Arzt in den Unterricht zurückkehren. Demnach dürfen Betroffene mit leichten Erkältungssymptomen auch weiterführende Schulen wieder besuchen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden kein Fieber bekommen haben. Ein ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test sind auch bei höheren Fallzahlen in der jeweiligen Region nicht mehr erforderlich, wie das Kultusministerium am Freitag mitteilte.

Die Regelung gelte auch für Lehrkräfte. Grundschulkinder durften in der Regel analog zu Krippen- und Kitakindern auch bislang schon mit leichtem Schnupfen und gelegentlichem Husten den Unterricht besuchen.

Das Ministerium wies zudem auf erlaubte Maskenpausen für die Schüler hin. Unter Einhalten des Mindestabstandes dürfe der Mund-Nasen-Schutz auf den Pausenflächen abgesetzt werden, stellte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) klar. Dies gelte sowohl auf dem Pausenhof als auch innerhalb des Schulgebäudes - letzteres unter der Prämisse, dass der Raum dabei zugleich intensiv gelüftet werde.

dpa