Geisenfeld
Rechtliches Kuriosum - und neue Chance

Tauziehen um die seit Längerem nicht mehr öffentlich anfahrbaren Parkplätze am früheren Weinzierl-Weiher

19.11.2019 | Stand 23.09.2023, 9:32 Uhr
Mit einem Stahlseil wird vom Eigentümer schon seit Längerem die Zufahrt zu den Parkplätzen auf dem Gelände des früheren Kieswerks Weinzierl unterbunden. Doch angesichts der Rechtslage kommt jetzt offenbar Bewegung in die Angelegenheit. −Foto: Zurek

Geisenfeld (GZ) Der Zustand ist seit Jahren ein Ärgernis: Laut ursprünglichem Genehmigungsbescheid sollten die Parkplätze am früheren Kieswerk Weinzierl im Feilenmoos dauerhaft öffentlich sein, doch der jetzige Eigentümer hat die Zufahrt gesperrt. Jetzt jedoch bekam der Eigentümer selbst ein Problem, und aus dieser Situation, so die Hoffnung im Geisenfelder Stadtrat, könnte sich für beide Seiten etwas Positives entwickeln.

 


Auf die kuriose Situation - und auf das Versäumnis, das dafür der Auslöser ist - hat ILM-Stadtrat Sebastian Zimmermann im Gremium schon wiederholt hingewiesen: Eigentlich sei es im ursprünglichen Bescheid für das Kieswerk Weinzierl eine Genehmigungsauflage gewesen, dass die Parkplätze dauerhaft für die Öffentlichkeit erhalten bleiben müssen. Doch als das Gelände von einigen Jahren den Besitzer wechselte, seien im Kaufvertrag diese Parkplätze nicht mehr dinglich gesichert worden, weshalb sich der neue Eigentümer nicht mehr an die alte Auflage gebunden sieht. Er sperrte den Bereich ab und nutzt die Parkplätze, um sie zum Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen zum vermieten. Derzeit, so heißt es in der Stellungnahme der Bauverwaltung zu der Angelegenheit, habe er etwa 15 Mieter. "Es findet Camping ohne Wasser, Strom und Toiletten statt." Eine ordnungsgemäße Entsorgung der Toiletten vor Ort sei nicht möglich.

Dass sich die Bauverwaltung der Stadt Geisenfeld mit dem Thema beschäftigt, ist die Folge von Kontrollen durch das Landratsamt, bei denen die abgestellten Fahrzeuge festgestellt wurden. Solche Wohnwagen und Wohnmobile gelten rechtlich als bauliche Anlagen, wenn sie "ortsfest benutzt" werden, so die Verwaltung. Dies sei dann der Fall, wenn der Wohnwagen "eine nicht unerhebliche Zeit, etwa mehrere Monate lang, an einem Platz als Gebäudeersatz abgestellt" werde. Im konkreten Fall, so die Bauverwaltung, handle es sich um bauliche Anlagen, "die dem für das Grundstück geltenden Bebauungsplan widersprechen". Dieser Plan setze nämlich für dieses Gebiet öffentliche Parkplätze fest, "die auf ein kurzfristigen Abstellen von Fahrzeugen ausgelegt sind".

Mittlerweile, so heißt es in der Darstellung der städtischen Bauverwaltung, habe der Eigentümer beantragt, den Bebauungsplan so zu abändern, dass die von ihm praktizierte Nutzung der Stellflächen zulässig wird. Im Gegenzug biete der Eigentümer an, einen Teil der bislang gesperrten Parkplätze der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen. Als Gegenleistung erwarte er aber, dass sich die Stadt Geisenfeld durch Zahlung eines jährlichen Pauschalbetrages an den Kosten für die Entsorgung des Mülls beteiligt.

Diese Beteiligung an den Kosten sei abzulehnen, meinte in der Stadtratssitzung jedoch Sebastian Zimmermann. Es sei ja schon ein großes Entgegenkommen der Stadt, wenn der Eigentümer ein Drittel oder ein Viertel der Stellplätze zur eigenen Verwendung behalten dürfe.

So sah es im Prinzip auch FW-Fraktionschef Erich Erl. Allerdings könne es aus seiner Sicht nicht damit getan sein, hier einfach den Bebauungsplan abzuändern. Vielmehr müsse diese Änderung in ein sinnvolles Gesamtkonzept integriert werden, das auch die Aspekte Sauberhaltung und sanitäre Entsorgung beinhalte. Bürgermeister Christian Staudter (USB) war derselben Meinung. In Absprache mit dem Eigentümer müsse sich die Stadt Gedanken machen, wie man hier die wichtigsten Aspekte einer Erschließung gewährleisten könne. Wobei natürlich eines feststehe: "Es würde jeglichen Rahmen sprengen, dieses Gelände ans Wasser- und Kanalnetz anzuschließen."

Welche Alternativen denkbar wären, wurde in der Sitzung nicht diskutiert. Dies soll nun die Verwaltung mi dem Eigentümer abklären. Einig war man sich im Gremium indes, den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes in der jetzigen Form abzulehnen.
 

 

Gerhard Kohlhuber