Recht des Wortes verwehrt

08.01.2020 | Stand 02.12.2020, 12:14 Uhr

Leserbrief zum Artikel "Eingebettet ins Karstgebiet Weißer Jura", DK vom 23. Dezember:Laut bayerischer Gemeindeverordnung Art.

18 steht jedem Bürger in Bayern ein Rederecht auf Bürgerversammlungen zu. So wie es den Anschein macht, muss sich unser Bürgermeister Siegfried Lösch nicht an diesem Artikel halten, dies verdeutlichte sich bei der Bürgerversammlung in Otterzhofen. Als das Thema Kläranlage und Klärteiche zur Sprache kam, wurde über die immensen Kosten einer Sanierung mit Anschluss weiterer Ortsteile der Gemeinde diskutiert. Als Riedenburger Bürger sehe ich es als meine Pflicht, meine Erfahrung, die sich positiv auf die Problematiken der Kläranlage auswirken könnten, anzusprechen. Das Recht des Wortes auf der Bürgerversammlung wurde mir jedoch durch Lösch verwehrt, mit dem Argument, dass ein Bürger eines Ortsteils nur die Belange dieses Ortsteils vorbringen darf. Als ich mich zu Wort meldete, unterbrach Bürgermeister Lösch sofort meine Ausführungen.

An dieser Stelle würde ich gerne jedem Bewohner der Gemeinde die Tatsache ins Gedächtnis rufen, dass eine Kläranlage und besonderes deren Sanierung und Modernisierung eine Sache ist, die jeden von uns betrifft. Hier sind schließlich alle Bürger Beitragszahler. Bei den augenblicklichen ökologisch und sozialen Gegebenheiten bin ich der Meinung, man muss möglichst viele und unterschiedliche Lösungsvorschläge in Betracht ziehen, um schlussendlich zum besten, nachhaltigsten und sozialverträglichsten Ergebnis zu kommen.

Rupert Paulus, Otterzhofen