Ratenkredit - Eigene Bonität prüfen

12.12.2013 | Stand 02.12.2020, 23:19 Uhr

Wer keine gute Bonität vorweisen kann, muss mehr für einen Ratenkredit zahlen oder bekommt keinen. Durch eine Eigenauskunft bei der Schufa erfahren Verbraucher, ob sie richtig eingestuft sind.

Wer keine gute Bonität vorweisen kann, muss mehr für einen Ratenkredit zahlen oder bekommt keinen. Durch eine Eigenauskunft bei der Schufa erfahren Verbraucher, ob sie richtig eingestuft sind.

Immobilienfinanzierung, Handyvertrag, Ratenkredit - bei vielen Gelegenheiten wird heutzutage die Bonität von Kunden geprüft. Dies geschieht über Auskunfteien wie Schufa, Creditreform oder Bürgel, die Informationen zur Kreditwürdigkeit sammeln. Schätzen sie die Kreditwürdigkeit des Kunden schlecht ein, dann muss er Aufschläge zahlen oder bekommt weder Geld noch Handy.

"Fallen Sie nicht auf Kredithaie herein, die Ihnen Geld ohne Schufa-Abfrage in Zeitungsanzeigen oder im Internet anbieten", warnt nicht nur die Verbrauchzentrale Bremen und urteilt klar: "Das ist garantiert unseriös und viel zu teuer." Günstige Kreditkonditionen gibt es nur mit positiver Beurteilung der Bonität.

Eigenauskunft einholen

Kreditauskunftdienste wie die Schufa müssen laut Bundesdatenschutzgesetz einmal im Kalenderjahr kostenlos über die gespeicherten Daten informieren. Bei der Schufa geht das so: Im Internet das entsprechende Formular runterladen und zusammen mit einer Kopie des Personalausweises per Brief (Schufa Holding AG, Postfach 61 04 10, 10927 Berlin) einsenden.

Wichtig: Achten Sie aber genau darauf, ob es sich nur um die "Datenübersicht nach Paragraf 34 BDSG" handelt. Denn die Schufa verkauft auch gerne eine kostenpflichtige Version der "Bonitätsauskunft" für 18,50 Euro.

Kreuzen Sie auf dem Formular neben der "Bestellung der Datenübersicht nach Paragraf 34 BDSG" auch das Feld "Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte an". Diese Scoring-Prozentwerte benutzen viele Unternehmen, um die Zahlungsmoral ihrer Kunden zu überprüfen.

Fehler korrigieren lassen

Gar nicht so selten finden sich in der Auskunft auch falsche oder veraltete Informationen über geplatzte Kredite, verschleppte Zahlungen oder sogar Offenbarungseide. Grundsätzlich sollten die Daten spätestens nach drei Jahren gelöscht werden. Das passiert jedoch nicht immer. Die Bremer Verbraucherzentrale hat einen Musterbrief entworfen, mit dem sich Verbraucher gegen falsche oder veraltete Daten wehren können.

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