München
Raser will Mordurteil anfechten

24.03.2021 | Stand 01.04.2021, 3:33 Uhr
Der wegen Mordes verurteilte 35-Jährige steht im Landgericht im Gerichtssaal. −Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Der am Dienstag nach einem Raserunfall wegen Mordes an einem 14 Jahre alten Jungen verurteilte Autofahrer will die Entscheidung des Gerichts anfechten und hat Revision eingelegt. „Das Urteil ist ein Fehlurteil“, sagte Anwältin Daniela Gabler am Tag nach der Urteilsverkündung in München der Deutschen Presse-Agentur. Die Verteidigung habe ihre Beweisanträge in der Hauptverhandlung auch schon in Vorbereitung auf die Revision ausgerichtet und rechne sich gute Chancen aus.

Das Landgericht München I hatte den heute 36-Jährigen unter anderem wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. „Die mündliche Urteilsbegründung hat an vielen Stellen erhebliche Mängel“, kritisierte Gabler. Der Gesetzgeber habe mit Einführung des Straftatbestandes illegales Kraftfahrzeugrennen „zu erkennen gegeben, dass gerade bei den sogenannten Raserfällen kein Mord anzunehmen ist, der Schuldspruch somit nicht auf Mord und Lebenslang lauten darf, sondern ein Strafrahmen von bis zu zehn Jahren tat- und schuldangemessen ist“, betonte sie.

Ihr Mandant, ein Deutscher aus dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, war am 15. November 2019 kurz vor Mitternacht auf der Flucht vor einer Polizeikontrolle auf der Gegenfahrbahn durch die Stadt gerast. Er soll geflohen sein, weil er unter Drogeneinfluss stand, damit gegen Bewährungsauflagen verstieß und Angst hatte, ins Gefängnis zu kommen.

Nach Angaben der Ermittler ignorierte er mehrere rote Ampeln und erfasste - mit mehr als 120 Kilometern in der Stunde - zwei 14 und 16 Jahre alte Jugendliche, die gerade die Straße überquerten. Der 14-Jährige starb, die 16-Jährige wurde schwer verletzt.

„Nach der Rechtsprechung kommt Mord richtigerweise nur in Ausnahmefällen in Betracht“, sagte Gabler der dpa. „Darüber hat sich das Gericht hinweggesetzt, indem es sich anmaßt feststellen zu können, dass unser Mandant bedingten Vorsatz hatte, Personen zu ermorden.“ Diese Auffassung entbehre gerade aufgrund der Beweissituation jeglicher Grundlage. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, welche einzelfallbezogen sei, sei ignoriert worden, so die Juristin.

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dpa