Pfaffenhofen
Rasches Ende im Schäch-Prozess

Gericht stellt Verfahren ein: Zeugenbefragungen können Vorwürfe der Staatsanwaltschaft nicht erhärten

18.09.2014 | Stand 02.12.2020, 22:13 Uhr

Pfaffenhofen (DK) Um 14.45 Uhr ist gestern alles vorbei: Das Untreueverfahren gegen Josef Schäch (Foto) wird eingestellt. Der frühere Pfaffenhofener Landrat und langjährige Wolnzacher Bürgermeister akzeptiert eine Geldauflage von 100 00 Euro, ist aber nicht vorbestraft.

Völlig überraschend ist dieses schnelle Ende bereits am zweiten von eigentlich sechs angesetzten Prozesstagen nicht. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht, das das erste Urteil des Landgerichts München II gegen Schäch gekippt hatte, hohe Hürden aufgebaut.

Die Staatsanwaltschaft hat dem Ex-Bürgermeister vorgeworfen, in den Jahren 2007 und 2008 zwei illegale Kassenkredite über insgesamt vier Millionen Euro aufgenommen zu haben, durch die der Marktgemeinde Zinsschäden von etwa 180 000 Euro entstanden seien. Und das ist Untreue – meint 2010 das Landgericht und sieht sich ein Jahr später durch den Bundesgerichtshof bestätigt, der einen Revisionsantrag des Wolnzachers verwirft. Schäch scheint am Ende zu sein. Denn auf dem Spiel stehen nicht nur seine Pensionsansprüche aus 18 Jahren Bürgermeisterzeit.

2008 ist der heute 67-Jährige zum Landrat gewählt worden, knapp ein Jahr später – die Affäre um Haushaltsmanipulationen im Wolnzacher Rathaus nimmt immer gewaltigere Ausmaße an, die Staatsanwaltschaft ermittelt – wird Schäch von der Landesanwaltschaft Bayern suspendiert. Nach dem Landgerichtsurteil und dem BGH-Spruch ist er seinen Landratsposten endgültig los, auch sämtliche Pensionsansprüche scheinen verloren. Doch der Wolnzacher gibt nicht auf und zieht vors Verfassungsgericht. Seine Chancen werden als praktisch nicht vorhanden bewertet, doch Schäch gewinnt: Der Fall muss neu aufgerollt werden.

Und seine Anwälte haben in Form der Begründung der Karlsruher Richter die entscheidenden Trümpfe in der Hand: Durch den Bau beispielsweise der Preysinghalle, dem Ausbau und der Sanierung der Auen- und Hopfenstraße oder der Dorferneuerung in Niederlauterbach und Eschelbach sind nach Ansicht der Verteidigung Werte geschaffen worden, die die Zinsschäden bei Weitem übersteigen. In Juristenkreisen ist hier von „Kompensation“ die Rede. Und diese kann den Verfassungsrichtern zufolge nur dann entfallen, wenn die illegalen Kreditaufnahmen für die Marktgemeinde „wirtschaftlich wertlos“ waren und/oder weil sie die finanzielle Situation der Kommune „verschärften“. Sinngemäß hätte die Anklage also nachweisen müssen, dass zum Beispiel der Bau der Preysinghalle zum damaligen Zeitpunkt nicht notwendig war. Oder die Gemeinde aufgrund der Kreditaufnahmen finanziell nicht mehr voll handlungsfähig gewesen ist.

Und diese Nachweise geben die Zeugenvernehmungen am Mittwoch und gestern Vormittag einfach nicht her. „Ja, die angesprochenen Investitionen waren notwendig – nein, die Gemeinde war aufgrund der Kassenkredite oder der Verschuldung nicht handlungsunfähig“, ist fast von jedem der Zeugen zu hören.

Nach der Mittagspause legt Richter Martin Rieder Anklage und Verteidigung ein „Rechtsgespräch“ nahe – „die Landgerichtskammer wäre einer Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a jedenfalls nicht abgeneigt“. Staatsanwalt Thomas Böx sträubt sich etwas, sieht aber angesichts des Richter-Vorstoßes seine Erfolgsaussichten merklich schwinden. Josef Schäch braucht eine halbe Stunde, bis ihn seine Anwälte während einer Sitzungsunterbrechung mehr oder weniger überreden, die Einstellung anzunehmen. Er schwankt, ob er den Prozess bis zum Ende durchziehen soll, um doch noch einen Freispruch „erster Klasse“ zu bekommen. Am Ende willigt er ein, „aus Verantwortung meiner Familie und meiner Heimatgemeinde Wolnzach gegenüber“.