Pfaffenhofen
Rangelei unter Flüchtlingen: Angeblich alles halb so wild

Verfahren nach einer Schlägerei in einer Manchinger Asylbewerberunterkunft eingestellt

30.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:20 Uhr

Pfaffenhofen/Manching (wok) Landet jemand wegen einer Schlägerei vor Gericht, geht es meistens um gefährliche oder schwere Körperverletzung.

Im Fall von Ida O. (alle Namen geändert) kam noch was anderes dazu: versuchter unerlaubter Schwangerschaftsabbruch.

Im Juli soll es in der Asylbewerberunterkunft in der ehemaligen Manchinger Immelmann-Kaserne zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Frauen aus Nigeria gekommen sein, bei der die 26-jährige schwangere Lia Z. Schläge in den Bauch von der zwei Jahre jüngeren Angeklagten Ida O. bekommen haben soll.

Da diese daraufhin ihr Kind verlor, musste sich O. nicht nur wegen schwerer Körperverletzung, sondern auch wegen unerlaubtem Schwangerschaftsabbruchs verantworten. Dafür sieht das deutsche Recht eine Höchststrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung ist sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren möglich.

Auslöser für den Streit war laut Anklageschrift, dass Ida O. und ihre Freundin ohne anzuklopfen ins Zimmer von Lia Z. kamen. Zunächst beschimpften sich die Frauen. Kurz darauf soll allerdings O. der mit Zwillingen schwangeren Lia Z. in den Bauch geschlagen haben. Ihre Freundin soll die Schwangere dabei festgehalten haben. Bei der Auseinandersetzung wurde auch das T-Shirt der Schwangeren eingerissen und mit Blut beschmiert.

Bei der Beweisaufnahme stellte die Angeklagte die Situation allerdings ganz anders dar. Sie habe mit ihrer Freundin in die Stadt gehen wollen, als es zu dem Streit kam. Es habe sich eine kleine körperliche Auseinandersetzung entwickelt, wobei sicherlich auch am T-Shirt gerissen wurde, ließ die Angeklagte über ihre Dolmetscherin ausrichten. Das Blut müsse aus der Nase der Schwangeren sein, so Verteidigerin Claudia Bartsch. Die Angeklagte betonte, die schwangere Frau nicht geschlagen zu haben. Eine Nachbarin hatte die Sicherheitskräfte gerufen, die einschritten und die Polizei verständigten. Die malträtierte Frau wurde zur Sicherheit ins Klinikum gefahren. Die ungeborenen Zwillinge hatten zum Glück keinen Schaden genommen und kamen später gesund zur Welt.

Lia Z. sagte jetzt als Zeugin vor Gericht aus, dass die Angeklagte sie nicht geschlagen, sondern nur festgehalten habe. Z. betonte, dass sie auch nicht verletzt gewesen sei und wusste auch nicht, woher das Blut auf ihrem T-Shirt gekommen sei. Sie bestätigte, dass nicht die Angeklagte, sondern deren Freundin sie geschlagen und bedroht habe. Außerdem habe sich die Angeklagte später bei ihr entschuldigt - schließlich seien beide doch aus dem gleichen Land.

Ein Tatnachweis war schließlich nicht zu führen, Amtsrichter Michael Herbert stellte nach einem Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Prozess ein, da die Schuld der Angeklagten als gering anzusehen sei und kein öffentliches Interesse an der weiteren Strafverfolgung bestehe.