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Räumpflicht für Anwohner

06.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:57 Uhr

Riedenburg (DK) Aufgrund des nahenden Winters weist die Stadtverwaltung Riedenburg auf die Räumpflicht der Anwohner für die Gehwege hin. "In erster Linie geht es darum, die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten", sagt Hauptamtsleiter Günther Wagner im Gespräch mit unserer Zeitung. "Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben Anwohner die an ihr Grundstück grenzenden Wege oder Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten", heißt es in der entsprechenden Verordnung der Stadt. Die Schneeräumpflicht gilt auch für Straßen, die nicht im Straßenverzeichnis eingetragen sind.

Die Anwohner sind demnach dazu angehalten, die Gehwege an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr vom Schnee zu befreien und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. "Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist", heißt es in der Verordnung weiter. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege gilt es freizuhalten. Schnee und Eisreste sind nach dem Räumen so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

Die Schneemassen sind in den vergangenen Jahren zunehmend ausgeblieben, weiß Wagner. "Im überwiegenden Fall geht es also um das Streuen bei Glätte", sagt er. Aus diesem Grund bietet die Stadt den Bürgern der Großgemeinde die Möglichkeit, sich im Wertstoffhof im Gewerbegebiet Haidhof Split in Haushaltsmengen - das sind üblicherweise zwei Eimer - zu holen. "Dieses Angebot ist kostenlos", betont der Hauptamtsleiter. Der Wertstoffhof ist dienstags und freitags von 16 bis 18 und samstags von 9 bis 12 Uhr geöffnet.