Pfaffenhofen
Radlerin zu spät gesehen: Geldstrafe

25.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:08 Uhr

Pfaffenhofen (em) Mitte Dezember ist es um 17 Uhr schon recht dunkel. Trotzdem fuhr im vergangenen Jahr ein junges Mädchen auf einer Ortsverbindungsstraße im nördlichen Landkreis mit ihrem Fahrrad ohne Licht.

"Als ich das bemerkte, habe ich mich nach vorn gebeugt, um den Dynamo einzuschalten," sagte sie am Dienstag im Pfaffenhofener Amtsgericht bei einer Verhandlung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Doch der Versuch des Mädchens kam zu spät: Ein Lastwagen fuhr mit etwa 40 Kilometern in der Stunde in gleicher Richtung. Der Fahrer sah trotz Abblendlicht die Radlerin zu spät, zumal sie auch noch dunkel gekleidet war: "Als ich sie sah, habe ich das Lenkrad nach links gerissen," sagte der Fahrer jetzt vor Gericht. Dennoch erfasste der Lkw das Mädchen mit dem rechten Außenspiegel. Die Radlerin stürzte und verletzte sich: Beide Oberschenkel wurden gebrochen. "Nach dem Krankenhausaufenthalt begann eine wochenlange Leidenszeit," erzählte die Mutter des Mädchens nach der Verhandlung am Amtsgericht Pfaffenhofen. Das Unfallopfer saß zwölf Wochen lang im Rollstuhl, beide Beine in gestreckter Haltung vor sich. "Wenn sie aufs Klo musste, haben wir sie herausgehoben, erst aufs Bett und von dort dann auf den Toilettenstuhl gesetzt." Zum Glück ist das nun alles vorbei. Am Tag des Prozesses gegen den 40-jährigen Unfallfahrer Michael R. (Name geändert) konnte das Mädchen im Gerichtssaal wieder normal laufen.

Richter Rüdiger Reng hatte gegen den bisher nicht vorbestraften Angeklagten einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung erlassen, als Strafe setzte er 30 Tagessätze zu je 40 Euro an, zusammen waren das 1200 Euro. Doch das war dem selbstständigen Küchenmonteur zu viel, er legte Widerspruch ein. So kam es am Dienstag zur öffentlichen Hauptverhandlung, in der die Strafe wegen geringerer Einkommensverhältnisse als vorher geschätzt, ermäßigt wurde. Der Angeklagte wurde nun zu 30 Tagessätzen zu je 30 Euro, zusammen also 900 Euro, verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft die Entscheidung annahmen.