Psychisch kranker Vater tötet fünfjährigen Sohn - Gericht hört Aufnahme von Kindstötung

19.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:38 Uhr

Nürnberg (dpa) Laute Schreie eines Kindes sind zu hören. Es weint und schluchzt. Dann eine Männerstimme: "Es tut mir leid. Ich wollte das nicht." Die Stimme wird zum Flüstern. "Ich hab dich so geliebt." Danach wird es still.

Am Landgericht in Nürnberg war am Donnerstag der Mitschnitt eines Mordes zu hören. Ein psychisch kranker Mann hatte im vergangenen Mai im nahe gelegenen Oberasbach seinen fünf Jahre alten Sohn mit Dutzenden Messerstichen getötet. Per Tonaufzeichnung seines Handys nahm der 32-Jährige die Tat auf - genauso wie unzählige Gespräche, mit denen er sein Kind die ganze Nacht zuvor wach gehalten hatte.

Vor Gericht gibt der unauffällig wirkende Angeklagte - kurze braune Haare, Brille, grüner Anorak mit Kapuze - die Tat in vollem Umfang zu. Die Rechtsmediziner fanden an der Leiche des Kindes 86 Stiche und Schnitte. "In meiner Erinnerung waren es deutlich weniger", sagt der Mann mit gebrochener Stimme. Er habe sich schon den ganzen Tag verfolgt gefühlt. Hatte den Eindruck, dass jemand in seiner Wohnung war. "Auch die Leute im Bus erschienen mir auffällig", erklärt er. "Ich fürchtete, in die Psychiatrie eingesperrt und gequält zu werden."

Den Ermittlungen zufolge spielte sich die Tat so ab: Am Freitagnachmittag holt der Mann sein Kind wie immer übers Wochenende ab. Der Junge sträubt sich diesmal, versteckt sich im Gartenhäuschen. Als sein Vater ihn drücken will, läuft er weg. Am Abend schauen die beiden Pumuckl auf Video an und essen Pizza. Doch dann hält der 32-Jährige den Jungen die ganze Nacht wach. Im Minutentakt löchert er das Kind mit absurden Fragen. Auch diese "Verhöre", wie er sie nennt, zeichnet er auf - mit verteilten Rollen werden sie im Gericht vom Richter und einer Beisitzerin vorgelesen.

Irgendwann sagt der müde Kleine: "Ich will nimmer reden." Doch das hält seinen Vater nicht ab. Bis in den Morgen traktiert er ihn immer wieder - etwa mit der Frage, ob die Mutter dem Jungen mit einem grimmigen Gesichtsausdruck habe sagen wollen, dass er nicht mit seinem Vater mitgeht.

"Ich dachte, das ist ein Trick", sagt der Mann vor Gericht. Er habe befürchtet, sein Kind nicht mehr so oft sehen zu dürfen. Die Anwältin der Mutter versucht dann zu ergründen, wie sein Verfolgungswahn und die Tat zusammenhängen. Der 32-Jährige sagt, durch den Mord habe er die "Bundesbehörden" dazu bringen wollen, "einzuschreiten und zu erkennen, dass ich verfolgt werde". Als die Anwältin sagt, das ergebe keinen Sinn, weist Richter Gerhard Neuhof darauf hin, dass man das mit Logik nicht verstehen kann.

Der Angeklagte erzählt, am Morgen habe er den Fünfjährigen dann aufgefordert, ins Bad zu gehen und sein Oberteil auszuziehen. Mit einem Küchenmesser stach er dort auf das Kind ein. Bevor das Gericht den Mitschnitt anhört, stellt der Richter den Zuschauern frei, hinauszugehen. Was man jetzt anhöre, sei "ein Live-Mitschnitt von der Tat. Das ist mit Abstand das Schrecklichste, was wir je gehört haben", sagt Neuhof. Etwa die Hälfte der Zuhörer verlässt den Saal. Der Angeklagte weint während des Mitschnitts laut.

Knapp zwei Stunden nach der Tat ruft der Mann beim Bundesnachrichtendienst und dem Landeskriminalamt in Stuttgart an und meldet die Tat. Den "örtlichen Behörden" traut er nicht. Sie stellten ihn "als verrückt dar". Schon Jahre vorher war der Angeklagte in psychiatrischer Behandlung. Die Ärzte attestierten ihm eine schizophrene Psychose. Nach Angaben seiner Mutter trat er einmal die Frontscheibe an ihrem Auto ein, einmal randalierte er in der Wohnung.

Wegen seiner Wahnvorstellungen wird der Mann voraussichtlich nicht ins Gefängnis müssen. In dem Prozess geht es darum, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.