Cham
Prozess um Luchs-Wilderei: Jäger zu Geldstrafe verurteilt

12.09.2019 | Stand 02.12.2020, 13:05 Uhr
Der Angeklagte (r.) mit seinem Verteidiger im Amtsgericht Cham. −Foto: Armin Weigel

Im Prozess um eine Luchs-Wilderei im Bayerischen Wald ist ein Jäger vom Amtsgericht Cham zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichtes fing der Mann in seinem Revier in einer Falle einen Luchs und tötete ihn.

Richter Andreas Lecker verurteilte ihn wegen eines Vergehens nach dem Bundesnaturschutzgesetz und zudem wegen Besitzes eines verbotenen Nachtsichtgerätes. Der Jäger hatte die Vorwürfe am Donnerstag bestritten und ausgesagt, es habe sich nur um eine Fuchsfalle seines Vaters gehandelt. Ein Zeuge dagegen schilderte ausführlich, wie der Jäger ihm von Wildereien berichtet habe.

Im Bayerischen Wald gab es in den vergangenen Jahren immer wieder illegale Luchstötungen. Naturschutzverbände fordern vom Freistaat einen „Anti-Wilderei-Offensive“. Am Mittwoch unterzeichneten der Bayerische Jagdverband, der Landesbund für Vogelschutz und der WWF Deutschland in Regensburg eine gemeinsame Erklärung gegen Wilderei und Artenschutzkriminalität.

dpa