Augsburg
Prozess gewonnen - und trotzdem verloren

Bruder von Verbrechensopfer Ursula Herrmann bekommt 7000 Euro Schmerzensgeld, aber keine Antworten

02.08.2018 | Stand 23.09.2023, 4:18 Uhr
Alfred Haas
  −Foto: Stefan Puchner

Augsburg (DK) Der Fall ist gewonnen, trotzdem ist Michael Herrmann (Foto) nicht glücklich.

Nach fast fünfjähriger Verhandlung sprach ihm gestern die zehnte Zivilkammer am Landgericht Augsburg ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro zu. "Das war's", meinte der Vorsitzende Richter Harald Meyer. Wohl nicht ganz: Unmittelbar nach dem Urteilsspruch kündigte Rechtsanwalt Walter Rubach, der den verurteilten Mörder von Ursula Herrmann verteidigt, an: "Ich nehme an, dass wir in Berufung gehen werden. "

Michael Herrmann ging es bei dem ganzen Rechtsstreit nie ums Geld. Der Mann, dessen Schwester Ursula im September 1981 ermordet wurde, hatte 20000 Euro Schmerzensgeld gefordert, damit der Fall vor Gericht neu aufgelegt wird. Begründung: Beim Prozess 2010 habe er einen Tinnitus erlitten. Da er nach wie vor nicht daran glaubt, dass mit Werner M. der wahre Täter wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, schien ihm der Zivilprozess die einzige Möglichkeit, das Verfahren noch einmal zu beleuchten. Denn der Bundesgerichtshof hatte 2011 das Urteil des Augsburger Landgerichts bestätigt.

Am 15. September 1981 war die damals zehnjährige Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee mit dem Fahrrad auf dem Heimweg. Dort kam sie aber nie an. Der Entführer steckte das Kind in eine Kiste, die in der Erde vergraben war. Weil sich das Lüftungsrohr mit Laub verstopfte, erstickte das Mädchen bereits nach wenigen Stunden. Trotzdem forderte der Entführer noch ein Lösegeld in Höhe von zwei Millionen Mark. Erst 2010 wurde am Landgericht Augsburg in einem Indizienprozess Werner M. verurteilt. Bis heute bestreitet er die Tat.

Michael Herrmann hält es auch für unwahrscheinlich, dass ein einzelner Mann die Tat ausgeführt haben kann. Das Tonbandgerät, kritisiert er, das damals M. als Täter überführt hatte, werde vom Gericht völlig überbewertet. "Das spielt überhaupt keine Rolle", ist er fest überzeugt. Als Musiker kenne er sich aus.

Nach dem Urteil gestern zeigte sich Herrmann nicht sonderlich überrascht: "Ich habe so etwas erwartet. " Nachdem der Fall vor dem Zivilgericht gewonnen ist, hat er nun jedoch alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, weiter Licht ins Dunkel zu bringen. Allerdings möchte Rubach das Urteil so nicht stehenlassen: "Wir haben sehr viele Argumente aufgelistet, die nicht für einen Täter Werner M. sprechen. "

Rubach hatte die Aussagen der ermittelnden Kripobeamten hinterfragt und schlampige Arbeit aufgedeckt. Der Hauptbelastungszeuge Klaus P. , der schon lange nicht mehr lebt, war laut Rubach ein "psychisch kranker Alkoholiker". Dessen Aussagen - er hatte sich zunächst als Komplize geoutet und behauptet, er habe damals das Loch für die Kiste gegraben - seien wirr und unglaubwürdig. Er habe Werner M. immer wieder schwer belastet, dann aber seine Aussagen zurückgezogen. Und auch das mysteriöse Tonbandgerät, auf das das Gericht so viel Wert legt, ist nach Ansicht des Rechtsanwalts "knapp über der Grenze der Beliebigkeit". Selbst die Gutachterin vom Landeskriminalamt hielt es lediglich zu 75 Prozent für möglich, dass mit diesem Gerät die Erpresseranrufe aufgezeichnet und abgespielt wurden.

Walter Rubach sieht es als seinen Auftrag an, weiterhin für Werner M. zu kämpfen. Aber durch das gestrige Urteil sind die Chancen auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens, was sein angestrebtes Ziel ist, nicht größer geworden, sondern "eher geringer", wie er meint.
 

Alfred Haas