Probewohnen hinter Gittern

29.04.2008 | Stand 03.12.2020, 5:57 Uhr

Greding (cyb) 23 Ecstasy-Tabletten und drei Gramm Haschisch hatte ein junger Gredinger in seinem Besitz. Deshalb verurteilt ihn Richterin Birgit Eckenberger bei der Verhandlung am Montag vor dem Schwabacher Amtsgericht zu zwei Freizeitarresten.

Der junge Gredinger wurde Ende Dezember in der Diskothek A 9 mit 20 Ecstasy-Tabletten aufgegriffen. Bei ihm Zuhause fanden die Polizeibeamten dann neben drei weiteren Tabletten drei Gramm Haschisch, drei Bongs zum Haschischrauchen und alles zur Weiterverarbeitung von Haschisch, von der Digitalwaage über ein Sieb bis zu Tütchen zum Verpacken. "Das deutet alles auf einen Handel hin", sagt Richterin Eckenberger. "Für was brauchen sie sonst eine Waage und Tüten zum Verpacken"

Den Handel jedoch bestreitet der Angeklagte: "Die Tabletten habe ich nicht verkaufen wollen, ich habe sie nur für ein paar Leute organisiert, wollte sie zum Selbstkostenpreis abgeben." Der 20-Jährige ist allerdings kein unbeschriebenes Blatt: Im Bundeszentralregister finden sich neben einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz auch eine Körperverletzung sowie gemeinschaftliche Sachbeschädigung in zwei Fällen. Außerdem sei die letzte Verurteilung – diese wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis – nur sechs Wochen vor der jetzigen Tat gewesen. "Sie lassen sich also nicht so schnell beeindrucken", resümiert die Richterin.

"Staatsanwaltschaft und Gericht sind nicht dumm", wettert Staatsanwalt Dirk Kubina. "Wir gehen von einem Handel mit den Betäubungsmitteln aus." Trotzdem sei dies heute nicht Teil der Anklage, sondern es bestehe nur der Vorwurf des Besitzes der Drogen. Zwei Freizeitarreste beantragt Dirk Kubina. "Das ist der letzte Warnschuss, ab jetzt hilft ihnen keiner mehr."

"Das nächste ist eine Freiheitsstrafe", droht auch Richterin Birgit Eckenberger dem Angeklagten und verurteilt ihn zu den zwei Freizeitarresten. Zwei Wochenenden, die der Angeklagte hinter Gittern verbringen wird. "Da können Sie schauen, ob es ihnen gefällt."