Private Rentenversicherung - Finanzamt als Sponsor für die Rente

04.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:50 Uhr

Bei der Altersvorsorge sollten Verbraucher immer auch die auch die spätere Besteuerung im Blick haben. Denn das Finanzamt lauert.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der sinkenden Rententendenz ist Altersvorsorge als Ergänzung der gesetzlichen Rente wichtiger denn je. Doch bei der Vorsorge für den Ruhestand gibt es unterschiedliche Faktoren zu beachten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei: Informieren Sie sich bei der Wahl eines Altersvorsorgeprodukts vorab nicht nur über die möglichen Renditechancen, sondern auch über die steuerlichen Aspekte und die Flexibilität bei der späteren Auszahlung.

So spendiert zum Beispiel der Staat bei einem privaten Rentenversicherungsvertrag keine direkten Fördergelder wie beispielsweise bei der Riester- oder der Rürup-Rente. Dafür profitieren Sie hier aber in allen Vertragsphasen von anderen lukrativen Steuervorteilen.

Der Fiskus
Zu unterscheiden sind bei der privaten Rentenversicherung jeweils zwei Vertragsphasen, die Ansparphase und die Auszahlungsphase.

... in der Ansparphase
Ihre Erträge in der Ansparphase bleiben komplett steuerfrei, ein möglicher positiver Zinseszinseffekt während der Laufzeit kommt Ihnen ungeschmälert zu Gute.

... in der Auszahlungsphase
Hier haben Sie bei Vertragsende in der Regel die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer lebenslangen Rente. So können Sie zeitnah ? je nach Ihrer individuellen Lebenssituation - entscheiden, ob Sie den Gesamtbetrag wählen oder lieber einen regelmäßigen Geldzufluss möchten.

Entscheiden Sie sich für die Kapitalauszahlung, so ist bei einer privaten Rentenversicherung der erzielte Gewinn nur zur Hälfte steuerpflichtig.

Voraussetzung: Der Vertrag ist wenigstens zwölf Jahre lang gelaufen und Sie sind mindestens 62 Jahre alt. Als Gewinn gilt die Differenz zwischen der Summe aller eingezahlten Beiträge und der späteren Kapitalauszahlung.

Entscheiden Sie sich für die Rentenzahlung, so winkt sogar lebenslang ein Steuerbonus. Das Finanzamt greift hier nur auf den sogenannten Ertragsanteil zu. Dieser Ertragsanteil ist ein fester Prozentsatz der bezogenen Rente, der sich nach dem Alter bei Rentenbeginn richtet und während der gesamten Rentenbezugszeit gleich bleibt.

Ein Steuerbeispiel: Sie sind bei Vertragsende 67 Jahre alt. Laut Ertragsanteils-Tabelle (§ 22 EstG) beträgt der Ertragsanteil für Ihre Rente 17 Prozent. Das heißt, nur diese 17 Prozent der Rente gelten als Einkunft und wären für die Steuererklärung relevant. Bekommen Sie pro Monat 500 Euro Zusatzrente, brauchen Sie davon also nur 85 Euro (17%) zu versteuern. Unterstellt man einen Steuersatz von 25 Prozent, so fallen tatsächlich für Sie nur 21,25 Euro an Steuern an. Da es aber für Rentner noch Freibeträge gibt, geht der Fiskus meist komplett leer aus.

Tipp: Wenn Sie eine private Rentenversicherung abschließen, sollten Sie diese auch bis zum Vertragsende bezahlen können. Wählen Sie Beitragshöhen, die Sie sich auch leisten können. Zwar können auch private Rentenversicherungen vorübergehend beitragsfrei gestellt werden, eine wirklich sinnvolle Lösung ist das aber nicht.

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